Besuch und Beleg : Kreisverwaltung verlangt 3G-Nachweis
Ein Besuch in der Kreisverwaltung erfordert ab Montag (17. Januar) einen „3G“-Nachweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig.
die Online-Zeitung für Marburg
Ein Besuch in der Kreisverwaltung erfordert ab Montag (17. Januar) einen „3G“-Nachweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig.
Die Kreisverwaltung bleibt für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Dabei hat das Gesundheitsamt allein am Mittwoch (24. November) 69 Corona-Neuinfektionen registriert.
Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ hat mehr als 900 junge Menschen erreicht. Dafür wurde der Landkreis vom Bund ausgezeichnet.
Trotz des Lockdowns bleibt die Kreisverwaltung grundsätzlich geöffnet. Voraussetzung ist aber eine vorherige Terminvereinbarung.
Sogenannte „Bodenindikatoren“ hat die Kreisverwaltung im Landratsamt und im KreisJobCenter (KJC) anbringen lassen. Sie sollenBlinden und Sehbehinderten einen barrierefreien Zugang ermöglichen.
Ein neuer Corona-Fall im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist am Mittwoch (18. März) bestätigt worden. Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerschaft schränkt die Kreisverwaltung den Kundenverkehr ab sofort ein, hält das Serviceangebot aber aufrecht.
Fünf neue Infektionen mit dem Coronavirus hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Montag (16. März) gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der Infektionen auf 28.