Ein neuer Corona-Fall im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist am Mittwoch (18. März) bestätigt worden. Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerschaft schränkt die Kreisverwaltung den Kundenverkehr ab sofort ein, hält das Serviceangebot aber aufrecht.
Mit dem neuen Fall erhöht sich die Infektionszahl im Landkreis auf 35. Der Betroffene befindet sich in häuslicher Isolierung und zeigt milde bis mäßige Symptome.
Zum Schutz sowohl der Mitarbeitenden als auch der Bürgerinnen und Bürger schränkt der Kreis den Kundenverkehr in seinen Liegenschaften ab sofort ein. Dafür trifft die Kreisverwaltung eine Reihe von Maßnahmen.
Ab Montag (23. März) erhalten Kundinnen und Kunden nur noch Zugang zu den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde und ein schriftlicher Nachweis dafür am Gebäudeeingang vorgezeigt werden kann. Bereits ab Mittwoch (18. März) ist in Teilbereichen der Verwaltung mit dieser Einschränkung zu rechnen – entsprechende Hinweise per Aushang weisen an den betroffenen Eingangsbereichen darauf hin.
Termine können direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden, Fachbereic oder Stabsstelle vereinbart werden, aber auch über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten per E-Mail an Landkreis@Marburg-Biedenkopf.de, telefonisch unter 06421/405-0 sowie per Post an den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg. Schriftliche Unterlagen können ebenfalls auf dem Postweg oder per E-Mail an Landkreis@Marburg-Biedenkopf.de eingereicht werden. Die Bediensteten der Kreisverwaltung sind angehalten, alle Anliegen vorrangig schriftlich oder telefonisch zu klären, sodass ein persönliches Vorsprechen in der Verwaltung nur bei besonders wichtigen oder dringlichen Angelegenheiten erforderlich ist.
Auch beim KreisJobCenter (KJC) kommt es zu Einschränkungen, um die Mitarbeitenden sowie die Kundinnen und Kunden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und wichtige Dienstleistungen weiter sicherzustellen: persönliche Kontakte werden daher auf telefonische oder digitale Wege beschränkt. Das KreisJobCenter ist weiterhin telefonisch sowie online montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen vorerst ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden.
Die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosengeld II wird sichergestellt. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten des KreisJobCenters eingeworfen werden. Anträge können ebenfalls formlos per Email oder per Brief gestellt werden.
Dadurch entstehen keine Nachteile.Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Diese Entscheidung gilt voraussichtlich bis Sonntag (19. April).
Bei der Zulassungsbehörde kommt es ebenfalls zu Einschränkungen. In Marburg werden ab Montag (23. März) nur noch Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten in dringenden Fällen nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt. Außerdem entfällt die Öffnung an Samstagen bis auf weiteres.
Bei Terminvergaben werden Personen, die zu Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung wichtiger Bereiche der Infrastruktur gemäß der Vorgaben des Landes Hessen gehören – wie Krankenhaus- und Pflegepersonal, Personal in Arztpraxen, des Rettungsdiensts sowie der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) – sowie Gewerbetreibende und Landwirte
oder die auf eine Kfz-Zulassung angewiesen sind – bevorzugt. Angehörige dieser Berufs-/Personengruppen können das bei der Terminabsprache unter der E-Mail-Adresse Auto@Marburg-Biedenkopf.de mit Angabe ihres Namens, ihrer Adresse sowie ihrer Telefonnummer mitteilen. Die E-Mail-Adresse steht ab Donnerstag (19. März) ab 12 Uhr zur Verfügung.
Auch die Kundinnen und Kunden der Führerscheinstelle werden gebeten, Antragsangelegenheiten auf postalischem Weg zu erledigen. Die zur Antragstellung notwendigen Formulare sowie eine Auflistung der notwendigen Antragsunterlagen dazu gibt es online unter lkmb.de/fahrerlaubnis. Nach Eingang und Bearbeitung des Antrags bekommt der Antragstellende eine Eingangsbestätigung sowie eine Aufforderung zur Zahlung der fälligen Verwaltungsgebühr per Post übersandt.
Im Fall von fehlenden Unterlagen oder Rückfragen setzt sich die Führerscheinstelle telefonisch, postalisch oder per E-Mail in Verbindung. Die Antragsunterlagen können per Post an den Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fahrerlaubnisbehörde, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg gesandt werden.
Rückfragen – allerdings keine Terminvereinbarungen – zur Antragsstellung nimmt die Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 06421/405-1611 entgegen. Rückfragen zur Kfz-Zulassung nimmt sie unter 06421 405-1610 entgegen.
Der Fachbereich Ordnung und Verkehr begrenzt ab Donnerstag (19. März) seine Dienstleistungen ebenfalls auf Anliegen, die ohne persönlichen Besuch möglich sind. Jagdscheine können telefonisch, per Mail oder per Brief – auch durch Einwurf im Fristenbriefkasten – beantragt werden. Alle notwendigen Formulare gibt es online unter lkmb.de/jagdschein.
Auch die Waffenbehörde des Kreises ist ab sofort nur noch auf dem telefonischen oder digitalen Weg sowie per Post zu erreichen. Waffenbesitzkarten können ebenfalls online unter lkmb.de/wbk beantragt werden. Auch die Erreichbarkeit der Fischereibehörde sowie der Gewerbeüberwachung ist auf digitale, telefonische und postalische Wege begrenzt. Es wird darum gebeten, persönliche Vorsprachen nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung wahrzunehmen.
Wegen der Corona-Krise hat der Regierungspräsident Gießen (RP) vorübergehend das Sonntagsfahrverbot für Lastwagenaufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu hat er auf seiner Internetseite www.rp-giessen.de veröffentlicht. Diese Maßnahme soll die Versorgung der Bevölkerung mit allenbenötigten Waren sicherstellen.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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