Trotz des Lockdowns bleibt die Kreisverwaltung grundsätzlich geöffnet. Voraussetzung ist aber eine vorherige Terminvereinbarung.
Unter dieser Bedingung hält der Landkreis Marburg-Biedenkopf sein Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht. Kundinnen und Kunden können nach Terminabsprache die Dienstleistungen der Kreisverwaltung in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere auch für die Zulassungsstelle.
Ausgenommen davon sind lediglich Heiligabend am Donnerstag (24. Dezember), die beiden Weihnachtsfeiertage am Freitag (25. Dezember) und Samstag (26. Dezember) sowie Silvester am Donnerstag (31. Dezember) und Neujahr am Freitag (1. Januar). An diesen Tagen ist die Verwaltung – ebenso wie auch in den Vorjahren – geschlossen. Die Schließung betrifft weder das Servicetelefon für medizinische Fragen rund um Corona unter der Rufnummer 06421/405-4444 noch die Kontaktpersonen-Nachverfolgung des Gesundheitsamts Marburg.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf