Besuch und Beleg : Kreisverwaltung verlangt 3G-Nachweis
Ein Besuch in der Kreisverwaltung erfordert ab Montag (17. Januar) einen „3G“-Nachweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig.
die Online-Zeitung für Marburg
Ein Besuch in der Kreisverwaltung erfordert ab Montag (17. Januar) einen „3G“-Nachweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig.