Ein Besuch in der Kreisverwaltung erfordert ab Montag (17. Januar) einen „3G“-Nachweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist bei persönlicher Vorsprache weiterhin notwendig.
In sämtlichen Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf gilt ab Montag (17. Januar) die sogenannte „3G-Regel“. Kundinnen und Kunden, die eine persönliche Vorsprache wünschen, müssen dann entweder vollständig –
also zweifach – geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Grund ist die aktuelle Corona-Lage.
Entsprechende Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei einer persönlichen Vorsprache mitzubringen und bereitzuhalten. Die Nachweise werden am Eingang überprüft. Kundinnen und Kunden, die keinen Nachweis erbringen, werden im Ausnahmefall oder in dringenden Notsituationen vor den Verwaltungsliegenschaften oder nach Möglichkeit in den Eingangsbereichen der Verwaltungsliegenschaften bedient.
Als 3G-Nachweis gelten ein Impfnachweis, Genesenennachweis, ein negativer Antigenschnelltest, der maximal 24 Stunden alt und kein Selbsttest ist, ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein Testheft der Schulen für Kinder und Jugendliche. Zudem müssen Kundinnen und Kunden der Kreisverwaltung für eine persönliche Vorsprache auch weiterhin mit den jeweiligen Organisationseinheiten einen individuellen Termin vereinbaren.
In sämtlichen Verwaltungsliegenschaften gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Darunter fallen FFP2-, KN95- und N95-Masken.Dabei gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf