Ab jetzt können Stimmberechtigte in Marburg wählen gehen. Das Wahlamt ist ab Montag (2. Februar) geöffnet.
Am 15. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Die Marburgerinnen und Marburger können dann die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte und den Kreistag sowie den Ausländerbeirat wählen. Briefwahl ist bereits ab Montag (2. Februar) möglich.
Gewählt wird am Sonntag (15. März) von 8 bis 18 Uhr. Wahlberechtigte können in ihrem zuständigen Wahlamt wählen gehen. Die Unterlagen für die Briefwahl können alle wahlberechtigten Marburger*innen ab Montag (2. Februar) beim Wahlamt der Universitätsstadt Marburg beantragen.
Das geht etwa mit dem Vordruck, der mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wird. Noch sind die Wahlbenachrichtigungen aber nicht versandt. Wählen geht aber auch ohne Wahlbenachrichtigung. Dafür braucht es nur ein amtliches Ausweisdokument.
Auch ein formloser schriftlicher Antrag ist möglich. Das geht in Papierform an das Wahlamt der Stadt Marburg im Rathaus am Markt, per Internet über www.marburg.de/wahlen oder per Mail an wahlen@marburg-stadt.de. Wichtig ist, dass die Stimmberechtigten ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und die komplette Wohnanschrift angeben. Falls Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als den Hauptwohnsitz gesandt werden sollen, müssen sie diese Adresse zusätzlich angeben.
Am einfachsten für die Stadt ist es, wenn Stimmberechtigte Unterlagen online beantragen. Das geht unter www.marburg.de. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt ebenfalls direkt zur passenden Internetseite. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen werden bei Bedarf auch ins Ausland versandt, das Wahlamt kann allerdings keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.
Ab Montag (2. Februar) ist zudem das Wahlamt geöffnet. Dort kann vorab im Rathaus im Erdgeschoss links die Stimme abgegeben werden. Entweder füllen die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen direkt in einer Wahlkabine aus oder nehmen die Unterlagen mit nach Hause, um sie anschließend wieder abzugeben oder per Post zurück zu schicken.
Geöffnet ist das Wahlamt von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, sowie donnerstags zusätzlich von 16 bis 18 Uhr. Wählen geht dort einfach mit Wahlbenachrichtigung oder einem gültigen Ausweisdokument. Donnerstags von 16 bis 18 Uhr gibt es außerdem eine barrierefreie Sprechstunde im Wahlamt. Ebenfalls stehen alle Wahlzettel angeblich „barrierefrei“ auf der Internetseite der Stadt Marburg zur Verfügung.
Wer bis 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sie im Wahlamt beantragen oder direkt vor Ort mit gültigem Ausweis und ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Das Wahlamt ist für Rückfragen zudem ab dem 2. Februar 2026 unter 06421/201-1724 erreichbar.
Wer Briefwahl beantragt hat, muss dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr am Sonntag (15. März) im Wahlamt im Rathaus vorliegen. Sonst können die Stimmen nicht gezählt werden. Anträge auf Briefwahl sind bis Freitag (13. März) um 13 Uhr möglich. Danach werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur in begründeten Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr ausgestellt. Begründete Ausnahmefälle sind beispielsweise eine nachgewiesene kurzfristige Erkrankung.
Zu beachten ist: Der Online-Zugang zur Beantragung der Wahlunterlagen wird bereits drei Tage vor Ablauf der Antragsfrist deaktiviert, da eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen sonst nicht mehr gewährleistet ist. Daher empfiehlt das Wahlamt: „Gehen Sie gerade in den letzten Tagen der Briefwahl persönlich ins Wahlbüro im Rathaus und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen gleich an Ort und Stelle!“
Gewählt wird zum Einen die Stadtverordnetenversammlung (StVV). Sie ist auch bekannt als „Stadtparlament“ und hat 59 Sitze. Diese Mandate werden je nach Wahlergebnis auf die Parteien und Wählergruppen verteilt.
Die gewählten Stadtverordneten entscheiden über alle wichtigen Themen, die Marburg direkt betreffen: Das reicht von Kindergärten bis hin zu Baugebieten. Auch für globale Probleme werden vor Ort Lösungen diskutiert.
Zudem wählren die Marburgerinnen und Marburger ihre Ortsbeiräte: In den Ortsbezirken wird je ein Ortsbeirat gewählt. Insgesamt sind es 27. Neu hinzugekommen sind Ortenberg-Nordviertel und Hansenhaus-Südbahnhof.
Ein Ortsbeirat soll die Interessen der Menschen im jeweiligen Stadtteil vertreten. Er wird bei wichtigen Themen, die den Stadtteil betreffen, angehört. Das geschieht zum Beispiel bei der Gestaltung öffentlicher Plätze, der Verkehrsführung oder der Stadtteilentwicklung.
Wie viele Mitglieder ein Ortsbeirat hat, richtet sich nach der Zahl der Einwohnenden im Stadtteil. Die Zahl der Sitze liegt zwischen drei und neun. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder nach der Kommunalwahl den oder die Ortsvorsteher*in.
Der Kreistag ist das „Parlament“ für den gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 81 Vertreter*innen. Weil die Stadt zum Landkreis gehört, sind auch die Marburger*innen aufgerufen, den Kreistag zu wählen. Auch hier werden die Sitze je nach Wahlergebnis an die Politiker*innen der Parteien und Wählergruppen verteilt. Der Kreistag trifft Entscheidungen, die Marburg und darüber hinaus den ganzen Landkreis betreffen.
Am 15. März wird auch der Ausländerbeirat gewählt: In Marburg lebende wahlberechtigte Ausländer*innen wählen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat. Durch dieses Gremium mit 15 Sitzen haben sie die Möglichkeit, Einfluss auf das Geschehen ihres Wohnortes zu nehmen. Wahlberechtigt sind alle Einwohner*innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 18 Jahre alt sind und zum Stichtag 1. Februar 2026 seit mindestens sechs Wochen in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben.
Zum Stadtparlament, zum Kreistag und für die Ortsbeiräte ist wahlberechtigt, wer die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Landes derEuropäischen Union (EU) besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat – also bis zum 15. März 2008 geboren wurde – und zum Zeitpunkt 1. Februar 2026 seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Marburg gemeldet ist oder entsprechend eines dauernden Aufenthaltes nachweisen kann. Das würde zum Beispiel wohnungslose Menschen betreffen.
Für die Ausländerbeiratswahl dürfen alle ausländischen Einwohner*innen der Kommune wählen, die laut Gesetz keine Deutschen sind. Also dürfen auch Staatenlose teilnehmen. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind keine Ausländer im Sinne dieser Wahl und wählen nicht den Ausländerbeirat. Nicht deutsche EU-Bürger*innen können an der Ausländerbeiratswahl und an den drei anderen Wahlen teilnehmen. Erstmals kann auch für die Ausländerbeiratswahl gezielt Briefwahl beantragt werden.
* pm: Stadt Marburg