Ruhe bitte: Keine Böller in der Oberstadt

An Silvester wird es kein Feuerwerk in der Oberstadt geben. Ein Bundesgesetz verbietet Feuerwerk in der Nähe zu Fachwerkhäusern.
Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden zu zünden. Ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Die Universitätsstadt Marburg weist – wie in den vergangenen Jahren – daraufhin, dass dieses Verbot daher insbesondere die komplette Oberstadt einschließlich des Schlosses, des Lutherischen Kirchhofs sowie die Fläche vor der Elisabethkirche betrifft.
An diesen Orten ist das Zünden aller Feuerwerkskörper wie Raketen oder Böller untersagt. Wer dagegen verstößt, muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf bis 10.000 Euro rechnen. Mit Schildern an den Zugängen zur Oberstadt wird noch einmal auf dieses Verbot hingewiesen. Polizei und Stadtpolizei werden in der Silvesternacht wieder Kontrollen durchführen.
Neben dem Verbot auf öffentlichen Flächen hat auch die Philipps-Universität entschieden, auf dem Gelände rund um das Schloss das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu unterbinden. Dazu werden Sicherheitskräfte verstärkt Kontrollen durchführen.

* pm: Stadt Marburg

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