Scharfe Kritik äußert der DVBS am Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen. Die Selbsthilfeorganisation sieht darin einen Rückschritt für Behinderte.
In seiner Mitgliederversammlung hat der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) am Freitag (12. Mai) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen scharf kritisiert. Derzeit befindet er sich in der parlamentarischen Diskussion.
„Wer – wie die Bundesregierung – einerseits die Vorzüge der Digitalisierung auch für Menschen mit Behinderungen hervorhebt, aber andererseits nicht dafür sorgt, dass die eigenen Internet- und mobilen Angebote digital barrierefrei sind, der macht sich unglaubwürdig und missachtet die Interessen von Menschen mit Behinderungen eklatant“, heißt es in der Erklärung. Die Selbsthilfeorganisation forderte daher den Bundesgesetzgeber wie die Länder auf, entgegen dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes die EU-Richtlinie zu diesem Themenkomplex effektiv umzusetzen und darüber hinaus keine Verschlechterungen des bisherigen Rechtszustands vorzunehmen, die durch nichts gerechtfertigt sind.“Nur so lassen sich Arbeitsplätze für seheingeschränkte Menschen dauerhaft sichern und ihre gesellschaftliche Gleichstellung voranbringen“, wird in der einmütig verabschiedeten Resolution weiter ausgeführt.
Der erst jetzt ins parlamentarische Verfahren eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. März 2018 (Bundesratsdrucksache 86/18) soll in seinem Artikel 3 die EU-Richtlinie 2016/2102 umsetzen, die seit dem 22. Dezember 2016 in Kraft ist und bis zum 23. September 2018 in innerstaatliches Recht transformiert werden muss. Die von der DVBS-Mitgliederversammlung verabschiedete Resolution setzt sich für eine barrierefreie Teilhabe aller Menschen an der Kommunikation und die dementsprechende Ausgestaltung öffentlicher und staatlicher Angebote im Internet ein.
* pm: DVBS Marburg