Mehrere Unfälle: Uni kontrolliert Böllerverbot am Schloss

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zum Landgrafenschloss ist verboten. Darauf hat die Phillipps-Universität am Mittwoch (18. Dezember) hingewiesen.
Die Universität folgt damit der geltenden Verordnung zum Sprengstoffgesetz. In ihrem Paragraphen 23 Absatz 1 untersagt sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern
Da auch das Landgrafenschloss teilweise aus Fachwerk besteht, muss es – der Verordnung folgend – ebenso geschützt werden wie die Oberstadt, für die dieses Verbot bereits seit 2009 gilt. „Feuerwerkskörper stellen in der Nähe von Fachwerkbauten unkalkulierbare Brandrisiken dar“, erklärte Dr. Eckhard Diehl vom Dezernat Gebäudemanagement und Technik der Philipps-Universität.
Im Jahr 2019 wird die Universität als dessen Besitzerin an Silvester erstmals Kontrollen am Schloss durchführen. „Wir beauftragen Sicherheitskräfte, um die Besucherinnen und Besucher auf das Böllerverbot hinzuweisen“, erläuterte Katrin Renken-Wiesner vom Dezernat Gebäudemanagement und Technik. Das werde auch von Seiten der Stadt und des Ordnungsamtes begrüßt, da durch Feuerwerkskörper leicht ein Brand in der Oberstadt entstehen könne.
Das Verbot gilt für das gesamte Areal des Landgrafenschlosses inklusive der Stipendiatenanstalt. Besucher, die sich lediglich das Feuerwerk über der Stadt anschauen möchten, sind im Bereich des Landgrafenschlosses selbstverständlich herzlich willkommen.

* pm: Philipps-Universität Marburg

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