„Ein solches Gesetz ist noch schlechter als gar keins“, erklärte
HU-Landessprecher Jens Bertrams am Dienstag (13. März). Der Kritik der Datenschützer Rhein-Main
(DDRM) und anderer Bürgerrechtsgruppen am Entwurf des neuen Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes schließt sich die Humanistische Union Hessen an.
Zu diesem Gesetz führt der Hessische Landtag am Donnerstag (15. März) eine öffentliche Anhörung durch. Von zahlreichen Fachleuten kam im Vorfeld dazu bereits harsche Kritik.
Im Gegensatz zu gleichartigen Gesetzen anderer Bundesländer eröffnet der hessische Gesetzentwurf kein Akteneinsichtsrecht, sondern lediglich eine Auskunftspflicht. Damit dürfen Behörden selber entscheiden, welche Angaben in den Akten sie für wichtig halten und herausgeben.
Außerdem sind nur Landesbehörden zur Auskunft verpflichtet. Für Gemeinden und Landkreise, die in anderen Flächenstaaten die meisten Informationsanträge erhalten, gilt das Gesetz nur auf freiwilliger Basis. Polizei und Verfassungsschutz müssen gar keine Auskunft geben.
Die Bedeutung der Informationsfreiheit veranschaulichen zahlreiche Dokumente, die Bürgerinnen und Bürger oder Medien auf Länder- und Bundesebene bereits öffentlich machen konnten. Inzwischen ist beispielsweise der Deutsche Bundestag dazu übergegangen, Gutachten seines Wissenschaftlichen Diensts gleich von vornherein online zu stellen.
Nach Auffassung der HU Hessen stünde dergleichen auch dem Land Hessen gut zu Gesicht. Schließlich verfügt Hessen über eine herausragende Tradition bei der Entwicklung des Datenschutzes. Diese demokratische Tradition sollte das Land nun auch bei der Informationsfreiheit fortschreiben, fordert die Bürgerrechtsorganisation.
„Offenbar möchte die Landesregierung aber eine wirksame Kontrolle der Verwaltung verhindern“, schlussfolgerte Bertrams. „Transparenz wäre aber gerade angesichts des schwindenden Vertrauens vieler Menschen in den Staat und die Politik eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Demokratie.“
* pm: Humanistische Union Hessen