Schlusstermin: Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf
Der Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Damit entfällt die Aufstallpflicht.
die Online-Zeitung für Marburg
Der Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Damit entfällt die Aufstallpflicht.
Der Kreis passt seine Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest an. Das ist seine Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Mittlerweile ist die Vogelgrippe in weiten Teilen Hessens angekommen. Vorsichtsmaßnahmen sind deswegen unerlässlich.
Einen Handlungsrahmen als Maßnahmenpaket für Einsatzkräfte in Schutzgebieten hat das Regierungspräsidium Gießen festgesetzt. Grund ist die grassierende „Vogelgrippe“.
Eine Impfung gegen Inlluenza ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Vogelgrippe. Das hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) am Freitag (7. November) erklärt.
Die Geflügelpest ist nun auch in Marburg-Biedenkopf offiziell bestätigt. Das hat der Landkreis am Donnerstag (30. Oktober) mitgeteilt.
Die Geflügelpest im Nachbarkreis wirkt sich auf Marburg-Biedenkopf aus. Der Kreis erlässt dazu eine Allgemeinverfügung.