Schlusstermin: Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf
Der Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Damit entfällt die Aufstallpflicht.
die Online-Zeitung für Marburg
Der Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Damit entfällt die Aufstallpflicht.
Der Kreis passt seine Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest an. Das ist seine Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Einen Handlungsrahmen als Maßnahmenpaket für Einsatzkräfte in Schutzgebieten hat das Regierungspräsidium Gießen festgesetzt. Grund ist die grassierende „Vogelgrippe“.
Die Geflügelpest ist nun auch in Marburg-Biedenkopf offiziell bestätigt. Das hat der Landkreis am Donnerstag (30. Oktober) mitgeteilt.
Zur Absicherung gegen einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mittelhessen hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird den Kadaversuchteams das Betreten von Privatgrundstücken gestattet.
Die Geflügelpest im Nachbarkreis wirkt sich auf Marburg-Biedenkopf aus. Der Kreis erlässt dazu eine Allgemeinverfügung.
Der Zenit der Infektionswelle durch die Omikron-Variante ist überschritten darum hebt das Regierungspräsidium seine Allgemeinverfügung abSamstag ( 19. März) auf.
Das Regierungspräsidium Gießen erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie ermöglicht Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie längere Arbeitszeiten.
Der Landkreis fällt seit Montag (17. Januar) unter die Hotspot-Regeln des Landes Hessen. Das Gesundheitsamt Marburg hat am Montag 20 Corona-Neuinfektionen registriert.