Einschränkung: RP erlässt Allgemeinverfügungen zur Vogelgrippe
Einen Handlungsrahmen als Maßnahmenpaket für Einsatzkräfte in Schutzgebieten hat das Regierungspräsidium Gießen festgesetzt. Grund ist die grassierende „Vogelgrippe“.
die Online-Zeitung für Marburg
Einen Handlungsrahmen als Maßnahmenpaket für Einsatzkräfte in Schutzgebieten hat das Regierungspräsidium Gießen festgesetzt. Grund ist die grassierende „Vogelgrippe“.
Die Geflügelpest ist nun auch in Marburg-Biedenkopf offiziell bestätigt. Das hat der Landkreis am Donnerstag (30. Oktober) mitgeteilt.
Zur Absicherung gegen einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mittelhessen hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird den Kadaversuchteams das Betreten von Privatgrundstücken gestattet.
Die Geflügelpest im Nachbarkreis wirkt sich auf Marburg-Biedenkopf aus. Der Kreis erlässt dazu eine Allgemeinverfügung.
Der Zenit der Infektionswelle durch die Omikron-Variante ist überschritten darum hebt das Regierungspräsidium seine Allgemeinverfügung abSamstag ( 19. März) auf.
Das Regierungspräsidium Gießen erlässt eine Allgemeinverfügung. Sie ermöglicht Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie längere Arbeitszeiten.
Der Landkreis fällt seit Montag (17. Januar) unter die Hotspot-Regeln des Landes Hessen. Das Gesundheitsamt Marburg hat am Montag 20 Corona-Neuinfektionen registriert.
242 Corona-Neuinfektionen haben die Inzidenz im Kreis am Freitag (14. Januar) auf 380,2 erhöht. Darum bereitet der Kreis eine Allgemeinverfügung in Ergänzung der Hotspot-Regeln des Landes vor.
32 Corona-Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt Marburg am Dienstag (31. August) registriert. Eine neue Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Einschränkungen tritt im Landkreis in Kraft.