Eine Impfung gegen Inlluenza ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Vogelgrippe. Das hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) am Freitag (7. November) erklärt.
Die Wiesbadener Behörde hat an die – im Sommer aktualisierte – Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und ruft Personen, die privat, ehrenamtlich oder beruflich häufig direkt mit Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben in Kontakt kommen und beispielsweise in Nutztierhaltungen, Zoos, Tierparks, Tierheimen, Auffangstationen, Tierarztpraxen oder Schlachthöfen tätig sind, dazu auf, sich jetzt gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Hintergrund ist die weiterhin bestehende Gefahr durch die Vogelgrippe (aviäre Influenza), die derzeit vermehrt bei Wildvögeln und Geflügelbeständen auch in Hessen festgestellt wird. „Die Grippeimpfung schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten in der Landwirtschaft, in Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, in Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen, sondern trägt auch dazu bei, die Entstehung gefährlicher Virusvarianten zu verhindern“, erklärte die HLfGP-Präsidentin Regine Bresler
„Wenn Menschen sich mit der saisonalen Grippe anstecken und gleichzeitig Kontakt zu Vogelgrippeviren besteht, kann es theoretisch zu einer Vermischung von Erbinformationen kommen“, erlätuterte die Amtsärztin. „Eine solche Situation könnte die Entstehung neuer – potenziell ansteckenderer – Varianten begünstigen.“ Für die – in den genannten Bereichen tätigen –
Personen bestehe ein erhöhtes Risiko für Kontakt mit Vogelgrippeviren. „Die gleichzeitige Infektion eines Menschen mit beiden Virustypen sollte unbedingt vermieden werden“, betonte Bresler.
Die saisonale Grippe kann schwere Krankheitsverläufe verursachen. Möglich ist das auch bei Menschen ohne Vorerkrankungen. Eine Grippeimpfung reduziert das Risiko, schwer zu erkranken. Für die gesetzlich Krankenversicherten ist sie meist kostenfrei und kann zum Beispiel bei der Hausärztin oder beim Hausarzt und weiteren Impfstellen durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt die STIKO-Empfehlung für Personen mit einem erhöhten Risiko, besonders schwer zu erkranken. Dazu gehören Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke jeden Alters, Schwangere sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Auch Angehörigen oder Pflegenden von Risikopersonen sowie Personen, die mit vielen Menschen Kontakt kommen, wird die Grippeimpfung empfohlen.
„Die Grippeimpfung schützt nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Allgemeinheit“, betonte Bresler. „Denn sie kann helfen, eine stärkere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Jede Impfung zählt.“
* pm: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Wiesbaden