Schlusstermin: Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf

Der Kreis hebt die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest auf. Damit entfällt die Aufstallpflicht.
Seine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest hebt der Landkreis Marburg-Biedenkopf zum 8. Januar 2026 auf. Ab dann entfällt unter anderem die bisher geltende Aufstallpflicht für Geflügel für Betriebe ab 1.000 Tieren. Hintergrund ist, dass seit Anfang November 2025 keine neuen Fälle der Geflügelpest mehr im Kreis amtlich festgestellt wurden.
„Wichtig war uns stets auch die Verhältnismäßigkeit der Auflagen“, betonte Landrat Jens Womelsdorf. „Nachdem es in den vergangenen Wochen keine neuen bestätigten Fälle im Kreis gab, können wir nun die Allgemeinverfügung und die damit einhergehenden Auflagen aufheben.“ Dank gelte auch den Halterinnen und Haltern von Geflügel für ihre Geduld, ihr Verständnis und die Umsetzung der Maßnahmen.
Bereits im Dezember 2025 hatte der Kreis die Auflagen der -m im Oktober erlassenen – Allgemeinverfügung zunächst gelockert, nun werden sie gänzlich aufgehoben. Überregionale Börsen und Märkte oder Geflügelschauen, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind damit beispielsweise ebenfalls wieder möglich. Die Veterinärbehörde des Kreises hat die Situation weiter im Blick, um gegebenenfalls auf neue Geflügelpest-Fälle reagieren zu können.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kommentare sind abgeschaltet.