Der Kreis passt seine Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest an. Das ist seine Reaktion auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die aktuelle Geflügelpest-Situation. Da seit Anfang November keine positiven Fälle im Landkreis nachgewiesen wurden, passt die zuständige Veterinärbehörde des Kreises die Sicherheitsmaßnahmen an und lockert einige der bisher geltenden Vorgaben. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Samstag (6. Dezember) in Kraft.
Die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen wird gelockert. Auch das Verbot des Verbringens von Geflügel aus dem Landkreis wird aufgehoben. Gleichzeitig bleiben aber die Anordnungen zum Verbot von Veranstaltungen wie Ausstellungen, Börsen und ähnlichem zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sowie zu den einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen bestehen.
„Das Friedrich-Löffler-Institut stuft in Deutschland das Risiko jedoch weiterhin als hoch ein“, erläuterte Amtstierarzt Dirk Behnke. „Wir haben das Ausbruchsgeschehen in den vergangenen Wochen genau beobachtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir einige Schutzmaßnahmen mit Augenmaß und unter sorgfältiger Abwägung der Risiken anpassen können. Denn diese Maßnahmen und Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein.“ Die neue Allgemeinverfügung, die die bisher gültige Verfügung und ersetzt, werde dieser Verpflichtung gerecht.
Die neue Allgemeinverfügung sieht eine Aufstallpflicht nur noch für Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren vor. Überregionale Börsen und Märkte oder Geflügelschauen, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Kreis Marburg-Biedenkopf auch weiterhin verboten. Ausstellungen, bei denen lediglich Tiere aus dem Kreisgebiet ausgestellt werden, dürfen weiterhin nach Genehmigung durch das Veterinäramt Marburg-Biedenkopf stattfinden.
Für die Abgabe von Geflügel im sogenannten Reisegewerbe gelten die Auflagen, dass Geflügel nur abgegeben werden darf, wenn es höchstens vier Tage vor der Abgabe klinisch-tierärztlich und im Fall von Enten und Gänsen virologisch mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest getestet worden ist. Auch die Anordnung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen bleibt mit der neuen Allgemeinverfügung bestehen. Die neue Allgemeinverfügung ist wiederum solange gültig, bis eine neue Allgemeinverfügung in Kraft tritt, längstens jedoch für einen Geltungszeitraum von sechs Monaten. Die Allgemeinverfügung ist online unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf