Abgesucht: Hunde spüren Wildschweinkadaver auf

Zur Absicherung gegen einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mittelhessen hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird den Kadaversuchteams das Betreten von Privatgrundstücken gestattet.
Grundstückseigentümer und -besitzer haben die Kadaversuche auf ihren Flächen zu dulden. Die Verfügung ist bereits am 25. Juni in Kraft getreten. Nachdem im Raum Kirchhundem im Kreis Olpe in Nordrhein-Westfalen mehrere bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten sind, sind in den auf hessischer Seite benachbarten Gebieten in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill umgehend Maßnahmen angelaufen, um ein mögliches Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Spezialisierte Hundesuchteams haben in Grenznähe die stichprobenartige Kadaversuche aufgenommen. Ergänzend werden Drohnenbefliegungen durchgeführt.
Im Rahmen des Ermessens hat das Regierungspräsidium Gießen nun eine Duldungsverpflichtung für betroffene Grundstückseigentümer ausgesprochen, um eine reibungslose und verzögerungsfreie Kadaversuche zu gewährleisten. Das Betreten von Grundstücken durch – bei der Kadaversuche tätige und begleitende – Personen mit Suchhunden ist zu dulden und ein Zugang zum Grundstück ist zu gewähren. Gleiches gilt für Personen, die Drohnen zur Kadaversuche steuern.
Zudem regelt die Allgemeinverfügung, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein umgehend an die zuständigen Kreisveterinärbehörden zu melden ist. Die Bergung und Beprobung dürfen ausschließlich durch dazu bestimmtes Personal erfolgen. Die Allgemeinverfügung gilt in einem circa zehn Kilometer breiten Bereich unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Der genaue Verlauf des Gebiets ist in einer interaktiven Onlinekarte eingezeichnet: visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/32B7F6DFFCE1C5835930FB8F856E8DF4EBB33C8094BCCA4A7A2B9EB28444CBD4. Die Allgemeinverfügung wurde öffentlich bekanntgemacht und gilt ab sofort.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf baut die Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepestweiter aus. Am Wochenende haben Mitarbeitende der Veterinärbehörde des Kreises und von Hessen Forst im Auftrag des Landes einen mobilen Schutzzaun unweit der Biedenkopfer Stadtteile Wallau und Breidenstein errichtet. Grund war der Fund eines toten Wildschweins bei Bad Laasphe im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen. Ein erster Labortest hatte dort zunächst eine ASP-Infektion gesehen. Diesen Befund konnte das Friedrich-Löffler-Institut in der vorgeschrieben zweiten Laboruntersuchung jedoch nicht bestätigen.
Dennoch hat das Land entschieden, weitere Schutzmaßnahmen durch die Kreise ergreifen zu lassen. Der elektrische Schutzzaun soll verhindern, dass Wildschweine aus dem benachbarten Nordrhein-Westfalen in den Landkreis Marburg-Biedenkopf wechseln. Im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe war vor rund drei Wochen – rund 20 Kilometer von der Kreisgrenze zu Marburg-Biedenkopf entfernt – bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Daraufhin hatten der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Lahn-Dill-Kreis und der Kreis Waldeck-Frankenberg im Auftrag des Landes Hessen Schutzmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören die Einrichtung einer Kadaver-Sammelstelle, der Aufbau einer speziellen Desinfektionsstraße für Fahrzeuge, Personen und Suchhunde sowie der Einsatz von Suchhunden entlang der Landesgrenze.
Nach dem Beginn der gezielten Suche mit speziell ausgebildeten Hunden wurden im Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf bereits sechs Tierkadaver –
vom Skelett bis zum Frischling – untersucht. Alle Untersuchungen endeten mit einem negativen Ergebnis. Weitere Testergebnisse stehen noch aus.
Derzeit kommen im Bereich um Biedenkopf, Wallau und Breidenstein Suchteams mit Hunden zum Einsatz, um verendete Wildscheine aufzuspüren. Wenn die Suchteams einen Wildscheinkadaver finden, melden sie das der Veterinärbehörde des Kreises mit einer genauen Angabe des Fundortes, mit Koordinaten, Kartenausschnitt und Bild. Ein Bergungsteam der Veterinärbehörde rückt dann aus, um den Tierkadaver zu bergen und Proben zu entnehmen.
Diese Proben kommen zunächst ins Landeslabor nach Gießen. Sollte hier der Erreger der Tierseuche nachgewiesen werden, findet eine zweite Untersuchung zur Absicherung im Friedrich-Löffler-Institut – dem Bundesinstitut für Tiergesundheit in Greifswald auf der Insel Riems – statt. Wenn die Fachleute dort den Erregernachweis bestätigen, gilt die „Afrikanische Schweinepest“ offiziell und amtlich als nachgewiesen.
Die Kadaver-Sammelstelle und auch die Desinfektionsstraße an der Kläranlage in Wallau bleiben zunächst auch weiter bestehen. Über das weitere Vorgehen entscheidet das Land.
Für Menschen und andere Tiere ist das Virus, das die „Afrikanische Schweinepest“ auslöst, ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Infektion jedoch fast immer tödlich. Als Hauptübertragungsquelle der „Afrikanischen Schweinepest“ sehen Fachleute neben dem direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen auch das Verhalten von Menschen an: Über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder auch über ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann der Erreger übertragen und verbreitet werden.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind 18.163 Hausschweine in 260 schweinehaltenden Betrieben registriert. Die Veterinärbehörde fordert alle schweinehaltenden Betriebe auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf nachzubessern.
Wer im Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte umgehend die Veterinärbehörde des Kreises unter der Telefonnummer 06421/405-6601 oder per Mail an E-Mail: FDVuV@marburg-biedenkopf.de informieren. Informationen rund um das Thema Afrikanische Schweinepest stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf auch online zur Verfügung unter www.lkmb.de/asp.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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