Bewohner und Einbrecher: Fremden in Geschäftsräumen angetroffen
Als ein Bewohner eines Wohn- und Geschäftshauses heimkehrte, bemerkte er die offenstehende Tür zu den – eigentlich nicht besetzten – Geschäftsräumen. Gleichzeitig sah er auch jemanden am Empfangstresen.