Wegen einer Sturmwarnung wird die Präsenzpflicht an Schulen im gesamten Landkreis ausgesetzt. Zudem gibt der Kreis Tipps und Hinweise zu richtigem Verhalten bei Sturm.
Wegen der bevorstehenden Sturmlage haben sich das Staatliche Schulamt, der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg am Mittwoch (16. Februar) darauf verständigt, die Präsenzpflicht in den Schulen am Donnerstag (17. Februar) und Freitag (18. Februar) auszusetzen. Die Schulen bleiben geöffnet. So haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, auch kurzfristig zu entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder ob sie sicherheitshalber zu Hause bleiben sollen.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Sturmwarnungen steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund“, erklärten der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow, Stadträtin Kirsten Dinnebier und die Leitende Schulamtsdirektorin Gesche Herrler-Heycke vom Staatlichen Schulamt Marburg. „Da es in den Städten und Gemeinden im Landkreis unterschiedliche Schulwege gibt und das Kreisgebiet auch in unterschiedlicher Weise von dem Sturm betroffen sein wird, halten wir die Aussetzung der Präsenzpflicht für das geeignete Mittel.“
Diese Regelung gelte für alle staatlichen Schulen. Auch die Deutsche Blindenstudienanstalt (BliStA) in Marburg (Blista) sowie die Marburger Montessori-Schule haben sich bislang dieser Regelung angeschlossen.
Gerade auch vor dem Hintergrund der zurückliegenden zwei Jahre und der damit verbundenen Belastungen für Eltern sei das Ziel, die Schulen nicht erneut zu schließen. Vielmehr solle ein Unterrichtsangebot aufrechterhalten werden. Zudem könnten Eltern die Situation jeweils vor Ort besser einschätzen und entscheiden, ob sie es für vertretbar halten, ihr Kind in die Schule zu schicken oder eben nicht, weil der Schulweg beispielsweise durch Waldgebiete führt.
„Die Situation in Kirchhain kann eine ganz andere sein als beispielsweise in Steffenberg, Marburg, Münchhausen oder im Ebsdorfergrund“, unterstrich Zachow. „Daher halten wir – und darin besteht Einigkeit zwischen Kreis, Schulamt und Universitätsstadt Marburg – eine kreisweite Schließung der Schulen derzeit für nicht erforderlich.“
Der Unterricht findet also nach aktuellem Stand planmäßig statt. Auch die Betreuungsangebote werden aufrechterhalten. „Wir sind sicher, gemeinsam eine gute Lösung gefunden zu haben, die der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und auch der Situation der Eltern gerecht wird“, erklärte Dinnebier, Herrler-Heycke und Zachow.
Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen das angekündigte Sturmereignis auf die Verkehrswege haben wird. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass es durch umgestürzte Bäume zu Beeinträchtigungen auf Straßen und Schienen kommen kann.
Darüber hinaus gibt der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachbereich Gefahrenabwehr auch noch allgemeingültige Tipps und Hinweise zu Sturmereignissen: Oberste Regel ist dabei, zuhause zu bleiben. Herabstürzende Äste, umstürzende Bäume, lose Dachziegel, umherfliegende Gegenstände bergen unkalkulierbare Gefahren.
Bei einem Sturm sollte man sich nicht im Freien aufhalten. „Vermeiden Sie insbesondere gefährdete Bereiche wie Wälder“, rät der Kreis. „Die Gefahr für Leib und Leben ist zu groß. Beachten Sie Warnmeldungen und halten Sie sich auf dem Laufenden!“
Zuhause könne man weitere Vorkehrungen treffen, um sich zu schützen: „Sichern Sie draußen, im Garten oder auf Balkonen bewegliche Gegenstände wie Mülltonnen, Fahrräder, Gartenmöbel, Blumenkästen, Lichterketten sowie alles, was auf Personen herabfallen kann!“ Dabei solle man auch an seine Haustiere denken, die durch stürmisches Wetter stark verängstigt werden.
„Schließen Sie alle Fenster und Türen“, heißt es weiter in der Warnung. „Meiden Sie Orte, an denen Sie von Gegenständen getroffen werden können, die der Sturm mitreißt! Falls Sie sich im Freien aufhalten, suchen Sie ein Gebäude auf. Bereiten Sie sich auch auf einen möglichen Ausfall des Stroms oder Telefons vor, indem Sie Kerzen, Streichhölzer, Taschenlampe und Ersatzbatterien vorhalten und den Akku für das Handy laden!“
Sein Fahrzeug sollte man möglichst nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen parken. „Meiden Sie Räume, die von umstürzenden Bäumen geschädigt werden können“, warnt die Kreisverwaltung. „Schalten Sie Radio und Fernseher ein, um weitere Informationen zu erhalten!“
Bei einem Notfall sollte man den Notruf der Feuerwehr „112“ wählen. Wenn der Sturm vorüber ist, sollte man sein Haus auf Sturmschäden überprüfen und gegebenenfalls umgehend die Versicherung informieren sowie deren Anweisungen beachten. Zur Beweissicherung sollte man Fotos der Schäden aufnehmen.
„Meiden Sie den Aufenthalt unter Gebäudebereichen mit Sturmschäden“, lautet die Warnung. „Wenn Ihr Wohngebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde! Wenn das Dach stark beschädigt ist, bleiben Sie vom Haus ausreichend weit entfernt!“
Vorsicht geboten ist vor Allem beim Betreten von Wäldern: Auch Wochen oder gar Monate nach einem Sturm besteht dort die Gefahr, von herabstürzenden losen Ästen oder umgeknickten Bäumen verletzt zu werden. Die Anweisungen von Behörden sollte man unbedingt befolgen.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf