Unerhört unhörbar: Kein Feuerwerk zu Silvester

Zu Silvester untersagt der Kreis Feuerwerk an öffentlichen Plätzen. Zugleich appelliert er, auch im privaten Bereich auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie „F2“ ist am Freitag (31. Dezember) und Samstag (1. Januar) an bestimmten öffentlichen Orten im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Entsprechende Orte hatten die Kommunen dem Kreis zuvor gemeldet. Damit konkretisiert der Kreis per Allgemeinverfügung die bestehenden Regelungen der Landesregierung. Zugleich wird für den privaten Bereich dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Abfeuern von Schreckschusswaffen zu verzichten. Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden.
„Indem wir es in diesem Jahr zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne ruhiger angehen lassen, können wir die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst ein Stück weit entlasten“, erklärte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. „Zugleich leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus.“
Mit der neuen Allgemeinverfügung werden bestimmte Orte in der Universitätsstadt Marburg, den Städten Stadtallendorf, Kirchhain, Neustadt, Wetter sowie der Gemeinde Fronhausen als öffentliche Orte im Sinne der Landesregelungen klar definiert. In diesen Bereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie „F2“ grundsätzlich untersagt. Entsprechende Orte hatten die Kommunen dem Kreis zuvor gemeldet.
Zudem wird in der Allgemeinverfügung auf die grundsätzlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes hingewiesen. Danach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten.
Zu Feuerwerkskörpern der Kategorie „F2“ zählen beispielsweise Raketen, Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper. Im Zweifelsfall ist die entsprechende Kategorie auf dem Feuerwerk selbst beziehungsweise auf der Verpackung in Form einer Codierung – etwa als „XXXX-F2-XXXX“ – angegeben. Die entsprechende Regelung hat der Kreis mit der 20. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Landkreises Marburg-Biedenkopf zur Bekämpfung des Corona-Virus von Dienstag (28. Dezember) auf den Weg gebracht, die ab Donnerstag (30. Dezember) auf
www.marburg-biedenkopf.de eingesehen werden kann.
Im Hinblick auf Schreckschusswaffen weist der Kreis zudem darauf hin, dass der Gebrauch im öffentlichen Raum ohnehin nur in Ausnahmefällen – nämlich zur Notwehr – erlaubt ist. Das gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber des sogenannten „Kleinen Waffenscheins“. Er erlaubt allein das „Führen“ von Schreckschusspistolen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks.
„Für private Grundstücke gilt, im besten Fall erst gar kein Risiko einzugehen“, appellierte Zachow. „Bitte lassen Sie entsprechendes Gerät am besten im Schrank!“ Der Erste Kreisbeigeordnete ergänzte: „Ein leises Silvester kann auch schön sein und durchaus angemessen im zweiten Jahr der Pandemie, in dem nach wie vor Menschen aus unserer Mitte wegen Covid 19 behandeln werden mussten und müssen und in dem Menschen um Angehörige trauern, die an Covid-19 verstorben sind.“
Konkretisiert ist das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 für die Universitätsstadt Marburg in der gesamten Oberstadt, auf den Lahnterrassen, auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz und dem Gerhard-Jahn-Platz, dem Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses (EPH), dem Bahnhofsvorplatz mit dem Busbahnhof sowie im Schlosspark. Zudem gilt es auf dem „Dallesplatz“ in Ockershausen, im Schülerpark, im Northampton-Park sowie im Lahnvorland und den Lahnauen von der Südspange (L 3125) bis zu den Afföllerwiesen und der Heinrich-Pöttner-Brücke. Hinzu kommen der Alte Botanische Garten, der Rudolphsplatz, der Firmaneiplatz, die Ketzerbach, der Christa-Czempiel-Platz auf dem Richtsberg, der Ortenbergsteg, der Friedrichsplatz, der Platz der weißen Rose, der Karl-Theodor-Bleek-Platz und die Fläche um den Kaiser-Wilhelm-Turm.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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