Regeln geändert: 3G bei Besuch der Stadtbücherei

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung ist der Besuch der Stadtbücherei ab Freitag (3. September) nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder im Vorschulalter.
„Die steigenden Inzidenzzahlen mahnen uns zur Vorsicht und Vorsorge“, erklärte Stadträtin Kirsten Dinnebier. „Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen tritt daher die 3G-Regelung auch für die Stadtbücherei in Kraft.“
Der Nachweis über „3G“ ist bei Betreten der Stadtbücherei vorzulegen. Dafür benötigt werden ein Impfnachweis, ein Nachweis über die Genesung von COVID 19 oder wahlweise ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Dieser Nachweis kann per Smartphone, Impfausweis oder Ausdruck erbracht werden.
Für Schulkinder genügt das seit Schuljahresbeginn von den Schulen ausgefüllte Testheft. Darüber hinaus bestehen die geltenden Hygieneregeln weiter.
Die Stadtbücherei hat zu den regulären Zeiten geöffnet. Die Rückgabe von Medien ist durchgängig über die Rückgabebox am Hintereingang möglich.
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei Marburg an der Ketzerbach sind Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12 bis 18.30 Uhr sowie Mittwoch und Samstag von 10 bis 14 Uhr. Auskunft wird unter der Telefonnummer 06421/201-1248 erteilt.

* pm: Stadt Marburg

Kommentare sind abgeschaltet.