Teure Arbeit: Land unterstützt Selbsthilfe mit 24.000 Euro

Mit rund 24.000 Euro unterstützt das Land Hessen die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Hessen (LAGH). Staatssekretärin Manuela Strube hat ihr den Förderbescheid in Marburg überreicht.
Sozialstaatssekretärin Manuela Strube hat der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Hessen (LAGH) einen Förderbescheid über rund 24.000 Euro für die Förderung der Geschäfts- und Beratungsstelle übergeben. Im Rahmen ihrer Sommertour besuchte die Staatssekretärin die LAGH in Marburg und dankte den Mitarbeitenden für ihre Arbeit: „Als Selbsthilfeorganisation füllen Sie mit Ihrer Tätigkeit Lücken, die im staatlichen Unterstützungssystem der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und im Gesundheitssystem gegeben sind. Bei Ihnen haben die Stimmen und die Erfahrungen der Betroffenen und Ihrer Angehöriger ein großes Gewicht.“
Die Landesregierung stellt jährlich Mittel für die Förderung von Behindertenverbänden bereit, um unter anderem die Beratung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu fördern und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Die Behindertenverbände werden dahingehend gefördert, allgemeine Beratungsleistungen und spezialisierte Beratungsangebote, zum Beispiel für Blinde, Gehörlose oder Menschen mit Multiple Sklerose, anzubieten. Staatssekretärin Strube betonte: „Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen sind dabei auch zentrale Ziele der Hessischen Landesregierung.
Die LAGH besteht seit mehr als 40 Jahren und engagiert sich seitdem als Selbsthilfeorganisation für chronisch kranke und behinderte Menschen im Rahmen der bundesweiten Selbsthilfeorganisation. Sie fungiert als Anlaufstelle, um Betroffenen Rat und Unterstützung anzubieten. Darüber hinaus engagiert sich die LAGH für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Gesundheitswesen. Ca 30.000 Mitglieder chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sind in den rund 40 Mitgliederverbänden der LAGH organisiert. Seit 2004 hat die LAGH die koordinierende Stelle der Patientenvertretung nach Paragraph 140f SGB V inne.

* pm: Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden

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