Fahrräder haben der Regionale Verkehrsdienst und der Schutzmann vor Ort am Montag (26. August) ins Visier genommen. Im Marburger Stadtgebiet kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt 71 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer.
An sechs Rädern fehlte das Licht. Der Tatbestandskatalog sieht hierfür ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. Zwei Radfahrende waren ohne Klingel unterwegs und mussten eine Strafe von jeweils 15 Euro zahlen.
Während der Kontrollmaßnahmen mussten die Beamten 23 Gehwegparker beanstanden. Zudem fiel ein Autofahrer auf, der nicht angeschnallt war. Auf ihn kommt ein Verwarngeld von 30 Euro.
Auch wenn das Tragen eines Helms gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, appelliert die Polizei dazu, einen Fahrradhelm zu tragen. Denn Radfahrerende haben keine „Knautschzone“ und werden bei Verkehrsunfällen immer wieder verletzt. Dabei erleiden viele von ihnen zum Teil schwere Kopfverletzungen. Viele dieser Verletzungen können Radfahrer vermeiden oder mildern, indem Sie einen Fahrradhelm tragen.
„Ob auf dem Weg zum Arbeitsplatz, auf der Einkaufsfahrt, beim Familienausflug, beim Rennradfahren und auf der Mountainbike-Strecke: Fahren Sie nur noch mit Helm“, rät Polizeisprecherin Sabine Richter. „Sie verringern damit deutlich das Risiko schwerer Kopfverletzungen.“
* pm: Polizei Marburg