Zu sieben Jahren Haft hat das Landgericht München am Freitag (19. Januar) den 33-jährigen Marburger Philipp K. verurteilt. dem neunfachen Todesschützen vom Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) hatte er eine Waffe verkauft.
Mit dieser Pistole vom Typ Glock 17 hatte der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 im OEZ neun Menschen erschossen und fünf weitere verletzt. Alle Opfer hatten – ebenso wie der Schütze selbst – einen Migrationshintergrund. Wahrscheinlich ist daher ein fremdenfeindliches Motiv.
Gleichartige Beweggründe könnten auch bei Philipp K. eine Rolle spielen. Anhaltspunkte dafür wurden auf seinem Handy gefunden, wo er sich als Anhänger von Adolf Hitler und der nationalsozialistischen Ideologie zu erkennen gab.
Über das sogenannte „Darknet“ betrieb der Marburger einen waffenhandel in großem Stil. Übergeben hat er dem jungen Mann aus München die Pistole an der Fernbushaltestelle beim Krummbogen. Dort wurde er am 16. August 2016 auch von Ermittlern des Zollfahndungsamts Köln bei der Übergabe weiterer Waffen verhaftet.
Seit dem 28. August 2017 läuft der Prozess im Landgericht München. Die Verhandlung fand in genau dem selben Raum statt, wo auch der NSU-Prozess tagt.
Zu klären hatte das Gericht, ob Philipp K. die Pläne des Waffenkäufers kannte oder gar unterstützte. Das Urteil hat eine Beihilfe oder Mitwisserschaft aber nicht bejaht.
Bei der Strafzumessung folgte das Landgericht im Wesentlichen den Argumenten der Staatsanwaltschaft München. Anwälte der Opfer hatten eine Mitwisserschaft des Angeklagten für wahrscheinlich gehalten. Seine Anwälte hingegen plädierten auf eine viel geringere Bestrafung ausschließlich wegen Waffenhandels.
Verurteilt wurde der Marburger letztlich aber wegen Fahrlässiger Tötung und Waffenhandels. Abzuwarten bleibt, ob seine Anwälte oder die Opfer Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
* Franz-Josef Hanke