In der Pflege: Bundestag beschließt Entlastungsbudget

Der Protest der Lebenshilfe hat Erfolg. Der Bundestag will das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschließen.
Der Deutsche Bundestag will am Freitag (26. Mai) das Pflegeunterstützungs-
und -entlastungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschließen. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt ist erleichtert: „Unser Protest war erfolgreich! Der gemeinsame Jahresbetrag kommt nun doch. Damit werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – vor allem auch Familien mit Kindern mit Behinderung – spürbar entlastet.“
Dieses sogenannte „Entlastungsbudget“ gibt die Möglichkeit, die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege für häuslich gepflegte Menschen künftig in Gänze zu einem flexibel nutzbaren Budget zusammenzufassen. Das fordern die Lebenshilfe und andere Behindertenverbände schon lange. Zuletzt war die Enttäuschung groß, da im Referenten-Entwurf der Gemeinsame Jahresbetrag nach Paragraf 42a des Sozialgesetzbuchs XI zunächst vorgesehen war, dann aber im Kabinett aus Kostengründen wieder gestrichen wurde.
Das löste massiven Protest aus. Eine Vielzahl von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wandten sich erfolgreich an die Abgeordneten im Bundestag.
Nun wird das Entlastungsbudget ab Januar 2024 zunächst für Kinder und jungeErwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 und ab Mitte 2025 dann für alle Pflegebedürftigen eingeführt. Insbesondere Eltern von jüngeren pflegebedürftigen Kindern können bisher die Kurzzeitpflege nicht nutzen, da es kaum kindgerechte Kurzzeitpflegeangebote gibt.
Mehr als bedauerlich ist jedoch der Kuhhandel: Mit der Finanzierung des Entlastungsbudgets geht nämlich die Kürzung der geplanten Erhöhung der ambulanten Pflegeleistungen einher. Statt wie bisher vorgesehen, sollen diese Leistungen 2025 nun lediglich um 4,5 statt um 5 Prozent steigen.
„Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass in einer nächsten Reformstufe die ambulanten Pflegeleistungen in angemessenem Umfang angehoben werden und das künftig auch Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, von diesen Leistungen nicht mehr ausgeschlossen sind“, erklärte Schmidt. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin ist Vorsitzende der – 1958 in Marburg gegründeten – Behindertenorganisation.

* pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Berlin

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