Der Eichenprozessionsspinner (EPS) tritt im Stadtgebiet vermehrt auf. Das teilt der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe der Universitätsstadt Marburg mit.
Die Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners sind gefährlich und können unter anderem zu Hautreizungen führen. Die Stadt Marburg bittet daher, Sichtungen des EPS zu melden.
Der EPS kommt an fast allen Eichen-Arten vor. Befallen sind meistens freistehende, ältere Bäume, aber auch jüngere können betroffen sein. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre verteilt sich der Befall auf das gesamte Stadtgebiet.
Auf einen Befall weisen zum einen Gespinstnester hin, die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllt sind. Sie hängen ausschließlich am Stamm und in Astgabelungen.
Zum anderen sind die Raupen daran zu erkennen, dass sie sich prozessionsähnlich fortbewegen. In der Baumkrone fressen sie dann Blätter und kehren von dort zur Gespinstbildung zurück. Die sehr feinen Brennhaare der Raupen können sich nach jeder Häutung leicht aus den Gespinsten lösen und dadurch im Unterholz sowie im Bodenbewuchs vorhanden sein.
Die Raupenhaare stellen bei Körperkontakt eine akute, gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge in Verbindung mit punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen.
Das Einatmen der Haare führt zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut. Bronchitis, schmerzhafter Husten und Asthmabeschwerden können in der Folge auftreten.
Weitere Begleiterscheinungen können in Einzelfällen Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung sein. Bei überempfindlichen Personen sind allergische Schockreaktionen nicht auszuschließen.
Der Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe rät deshalb zu Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall: Zuerst muss grundsätzlich die Befalls-Stelle gemieden werden. Die Raupen und Gespinste darf man auf keinen Fall berühren. Nach Kontakt mit Raupenhaaren sollte man sich die Kleider wechseln und ein Duschbad vornehmen.
Empfindliche Hautbereiche, zum Beispiel Nacken, Hals und Unterarme sind zu schützen. Auf Baumpflegemaßnahmen sollte verzichtet werden, solange Raupennester erkennbar sind. Bei allergischen Reaktionen sollte sofort ärztliche Behandlung aufgesucht werden.
Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden.Vorrangig wird eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort durchgeführt, wo Menschen, insbesondere Kinder, durch die Gifthaare gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes nicht möglich oder sinnvoll ist.
Zuständig für die Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände ist die Kommune, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten nicht zur Selbsthilfe greifen, sondern das Absaugen der Nester anerkannten Fachbetrieben überlassen.
Der Fachdienst wird dann die Beseitigung der Nester an öffentlichen Standorten einleiten und Privatgrundstückbesitzer Kontaktdaten zu Fachbetrieben vermitteln. Außerhalb des Stadtgebiets sollte die jeweils zuständige Kommune oder das Landratsamt verständigt werden.
Nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen wird ein Ansteigen der Befalls-Zahlen nicht zu verhindern sein. Von der Stadt ist keine vollständige Bekämpfung beziehungsweise Absperrung in allen Fällen zu erwartet. Der EPS-Befall gehört zu den naturgegebenen Gefahren, mit denen der Mensch in angemessener Eigenverantwortung umgehen muss.
*pm: Stadt Marburg