Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Darauf hat der Landkreis am Dienstag (26. Januar) hingewiesen.
Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bürgerinnen und Bürger des Kreises können dafür einen Termin bei der Führerscheinstelle – der sogenannten „Fahrerlaubnisbehörde“ – vereinbaren.
Die Fahrerlaubnis wird allerdings auch nach Ablauf der gesetzlichen Umtauschfrist nicht ungültig. Lediglich das Führerscheindokument entspricht nicht mehr der von der EU vorgeschriebenen Form und verliert damit seine Gültigkeit.
Der Umtausch startet zunächst nach Geburtsjahren gestaffelt. Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Dabei handelt sich lediglich um die Ausstellung eines neuen Dokuments. Die Fahrerlaubnis verliert nicht an Gültigkeit. Bürgerinnen und Bürger des Kreises, die zu dem genannten Personenkreis gehören, werden gebeten, im Laufe des Jahres – spätestens aber bis zum 19. Januar 2022 – einen Termin bei der Führerscheinstelle für den Umtausch zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Umtausch sowie die jeweiligen Umtauschdaten finden sich auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/fuehrerscheinumtausch. Die Möglichkeit für Fragen oder für eine Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde gibt es unter der der Telefonnummer 06421/405-1611 oder per E-Mail an fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf