Eine bemalte Kartoffel fand der Bewohner eines Hauses an der Ernst-Lemmer-Straße am Samstag (15. April) in seinem Vorgarten. Auf ihr beffand sich ein Hakenkreuz.
Die handelsübliche Kartoffel war insgesamt in rote Farbe getaucht. Zusätzlich zeigte sie auf weißem Hintergrund ein schwarzes Hakenkreuz.
Damit hat jemand ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hergestellt und verwendet. Das ist eine Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB).
* pm: Polizei Marburg