An Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Oberstadt, am Schloss und am Lutherischen Kirchhof wegen Brandgefahr verboten. Darauf hat die Stadt nochmals hingewiesen.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet seit 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden. Ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. In Marburg betrifft das insbesondere die komplette Oberstadt samt Schloss und Lutherischem Kirchhof.
Das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern wie Raketen und Böller ist untersagt. Wer dagegen verstößt, muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf Euro bis 50.000 Euro rechnen. Mit Schildern an den Zugängen zur Oberstadt wird noch einmal auf dieses Verbot hingewiesen.
Polizei und Ordnungspolizei werden in der Silvesternacht wieder Kontrollen durchführen. Da die Einsatzkräfte in dieser Nacht jedoch vielfältige weitere Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Universitätsstadt Marburg an die Einsicht und Vernunft ihrer Bürgerinnen und Bürger.
* pm: Stadt Marburg
Pingback: Nicht nur in der Oberstadt: Ein flächendeckendes Böllerverbot wäre wünschenswert – marburg.news