„Knöllchen“ aus den Ferien sind teure Urlaubsgrüße. Das Regierungspräsidium Gießen rät deshalb: „Machen Sie sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut!“
Wie schnell darf ich mit meinem Wohnwagen-Gespann in Österreich fahren? Und wie schnell in Italien? 80? Oder doch 100? Wer in den Urlaub aufbricht, sollte diese Fragen auf jeden Fall beantworten können, damit die schönste Zeit des Jahres nicht noch im Nachhinein durch ein Bußgeld vermiest wird.
Denn: Wer zu schnell fährt oder andere Regeln missachtet und erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium (RP) Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurdenbereits 7.671 Bußgeld-Bescheide verschickt.
„Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtete der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt vom RP Gießen. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall.
Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist das der RP Gießen.
„Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse“, erklärte Schmidt. „Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt.“
Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagte der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.
„Wir sehen in diesem Jahr erneut eine Steigerung bei den Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“, berichtete Dezernatsleiter Schmidt. Damit setze sich der Trend der vergangenen Jahre insgesamt fort, auch wenn die Zahlen im Vorjahr zwischenzeitlich etwas niedriger lagen. Das hing insbesondere damit zusammen, dass weniger Daten über das „European Car and Driving Licence Information System“ (Eucaris) ausgetauscht wurden. „Gerade aus Italien beobachten wir nun einen deutlichen Nachholeffekt“, berichtete Schmidt.
Insgesamt rechnet er damit, dass in diesem Jahr mehr als 12.500 Zustellungsersuche für Hessen eingehen werden. Das wäre ein neuer Rekordwert. Deshalb empfiehlt das RP Gießen: vor Antritt der Reise mit den Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut!“ Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.
* pm: Regierungspräsidium Gießen