Das Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zu Kauf und Nutzung von Fahrrad- und Skaterhelmen. Sie müssen hohe Ansprüche erfüllen.
Fahrradfahren macht Spaß, ist gesund und hält fit. Damit der Fahrspaß sicher bleibt, sollten Radler einen Helm tragen. Das ist in Deutschland zwar keine Pflicht; aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden.
„Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrradfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet“, rät Stefan Wingenbach. Der Experte für technischen Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium (RP) Gießen ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen.
Um sicherzustellen, dass Fahrradhelme auch die qualitativ hohen technischen Ansprüche erfüllen, müssen sie die harmonisierte Europäische Norm „EN 1078“ erfüllen. Sie regelt die Eigenschaften der Stoßdämpfung eines Helms für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Zugleich bestätigt sie, dass der Helm getestet wurde und zudem alle vorgeschriebenen und für die Sicherheit relevanten Grenzwerte eingehalten sind.
Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss im Helm der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die „CE“-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden. Beim Kauf des Helms ist unbedingt darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beiliegt.
„In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten aufgeführt sein“, erläuterte der RP-Experte. Auch eine Erklärung, dass Helme nicht durch Zusätze oder auch Entfernung von Originalteilen verändert werden sollten, darf dort nicht fehlen. Mittlerweile sind viele Modelle auch mit modernster Elektronik ausgestattet wie digitale Beleuchtung oder Abbiegehinweise. Sie bieten eine bessere Sichtbarkeit, sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
„Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, rät Wingenbach. Sein Tipp lautet: „Im Zweifel in einem Fachgeschäft!“
Ist der Helm gekauft, gibt es einen weiteren Sicherheitsaspekt zu beachten, denn Fahrradhelme unterliegen einem Alterungsprozess. Deshalb muss in jedem Helm das Quartal und Jahr der Herstellung angegeben sein. Wegen der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden.
„Und hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt“, ist ein entscheidender Rat des RP-Experten: „Dann hat er ausgedient und muss ebenfalls aussortiert werden.“ Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.
* pm: Regierungspräsidium Gießen