Veranschlagt: Stadt teilt Grundsteuer neu auf

Die Stadt Marburg teilt die Grundsteuer ab 2025 neu auf. Bei der bundesweiten Reform folgt sie den Landesvorgaben.
Die Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am Freitag (15. November) die neuen Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Sie orientieren sich an den Vorgaben aus Wiesbaden und gelten ab 1. Januar 2025. Die Grundsteuer wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke und für landwirtschaftliche Flächen fällig.
„Wir planen für 2025 mit der gleichen Summe im städtischen Haushalt wie bisher“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Das sind rund zwölf Millionen Euro. Die Grundsteuer wird in der Summe also weder erhöht noch gesenkt. Wir nehmen also nicht mehr Steuern ein, wir müssen sie aber neu verteilen.“
Am 1. Januar 2025 tritt bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft. Die Grundsteuer muss nach neuen Messbeträgen erhoben werden. Die Berechnung nach den jahrzehntelang verwendeten Einheitswerten hatte das Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt.
Wie in den Städten und Gemeinden in Hessen die neuen Messbeträge errechnet werden, schreibt Wiesbaden vor. Festgelegt ist dafür das so genannte „Flächen-Faktor-Verfahren“. Der individuelle Messbetrag pro Eigentümer*in wird mit dem Grundsteuer-Hebesatz der Kommune multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.
Auch in Marburg wurden die Messbeträge neu errechnet. Zum 1. Januar 2025 passt die Stadt zudem die Hebesätze für die Grundstückseigentümer*innen an. Auch sie orientieren sich an den Vorgaben des Landes.
Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt die „Grundsteuer A“. Sie beträgt künftig 210 Prozent anstelle von bisher 280. bebaute und unbebaute Grundstücke werden mit der „Grundsteuer B“ veranschlagt. Sie beträgt nun 450 Prozent anstelle von bisher 390.
Der Fachdienst Finanzservice der Stadt hat alles fertig vorbereitet, die Bescheide über die neu festgesetzte Grundsteuer gehen Anfang 2025 an die Grundstückseigentümer*innen hinaus. Das sind rund 17.670 Adressen für die Grundsteuer B und etwa 1.200 für die Agrar- und Forstflächen.
Von der Reform betroffen sind allerdings viele Marburgerinnen und Marburger mehr: Bei Mietwohnungen wird die Grundsteuer umgelegt und gehört zu den Nebenkosten. Auch dabei gilt: Durch die Reform zahlen manche künftig weniger und andere mehr.
Beschlossen haben die Stadtverordneten zudem die neue „Grundsteuer C“ in Marburg für Grundstücke, die zwar baureif sind, aber von den Eigentümer*innen nicht bebaut werden. Die neue Steuer soll den Wohnungsbau in Marburg fördern und Bodenspekulationen entgegenwirken. Sie wird aber erst ab 2026 erhoben. Bis dahin sind noch umfangreiche Vorarbeiten, Prüfungen und auch ein Austausch mit anderen hessischen Kommunen notwendig.
Nach den Rekordeinnahmen an Gewerbesteuern vom Pharma-Standort hatte Marburg den Gewerbesteuersatz 2022 von 400 auf 357 Prozentpunkte gesenkt. Das entsprach dem so genannten „Nivellierungssatz“ als dem – von der Landesregierung vorgesehenen – Gewerbesteuer-Satz für die Städte und Gemeinden in Hessen. Nach diesem Satz berechnet das Land die Gewerbesteuerumlage: Sie wird von den Kommunen an Wiesbaden abgeführt.
Wer darunter liegt, muss trotzdem den höheren Satz zahlen. Nach oben gilt die „Nivellierung“ nicht: Legt eine Stadt für ihre Unternehmen höhere Gewerbesteuersätze fest, gibt sie auch die höhere Umlage nach Wiesbaden weiter.
Ab 2025 gilt in Hessen der neue Nivellierungssatz von 380. Danach richtet sich auch die Stadt Marburg wieder und erhöht ebenfalls auf 380 Punkte. Die Stadt rechnet 2025 mit Erträgen aus der Gewerbesteuer von 119 Millionen Euro. Gewerbesteuerpflichtig sind in der Universitätsstadt 2.312 Unternehmen. Weitere Informationen zu Steuern und Abgaben gibt es auf der Homepage der Stadt Marburg unter www.marburg.de/steuern-und-abgaben.

* pm: Stadt Marburg

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