Imperativ: Europawahl und Bürgerentscheid am 9. Juni

Marburg wählt das Europaparlament und stimmt in Bürgerentscheid ab. Das Wahllokal im Rathaus öffnet ab 29. April.
Am Montag (29. April) öffnet wieder das Wahllokal im Rathaus. Dann startet die Briefwahl für die Marburger Bürgerinnen und Bürger, die am Sonntag (9. Juni) darüber entscheiden können, wer zum nächsten Europaparlament gehört. Am selben Tag können sie sich am Bürgerentscheid beteiligen und darüber abstimmen, ob bis 2035 der Autoverkehr in Marburg zugunsten von Bus-, Rad-
und Fußverkehr halbiert werden soll.Der Bürgerentscheid und die Europawahl finden beide am 9. Juni statt, sind aber unabhängig voneinander. Das ist auch an den Wahlunterlagen erkennbar: für die Wahl zum Europäischen Parlament wird ein roter Wahlbriefumschlag verwendet, für die Abstimmung über den Bürgerentscheid ein gelber Wahlbriefumschlag.
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) ein neues Europäisches Parlament. In 27 Staaten wird gewählt. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag (9. Juni) statt.
34 Parteien und Gruppen werben um Stimmen. Insgesamt stellt Deutschland 96 der 705 Sitze des EU-Parlaments. Für die Europawahl sind Menschen wahlberechtigt, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürger*innen eines anderen EU-Mitgliedsstaats sind.
Sie müssen seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag innerhalb der EU ihren Hauptwohnsitz haben. Eine Besonderheit gilt für EU-Bürger, die in Deutschland und nicht wie bisher im Heimatland wählen möchten: Sie müssen vorher bis Sonntag (19. Mai) beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.
Erstmals wird zur Europawahl 2024 das Wahlalter gesenkt: Wahlberechtig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Mehr zum EU-Parlament gibt es online auf www.europarl.europa.eu.
Ein Bürgerentscheid ist keine Wahl, sondern eine kommunale Abstimmung. Dabei wird über eine formulierte Frage abgestimmt, die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein muss. Grundlage sind die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und das Kommunalwahlgesetz. So können am Bürgerentscheid in Marburg alle Deutschen sowie Bürger*innen der Europäischen Union teilnehmen, wenn sie mindestens seit sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Marburg und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Gefragt werden die Marburgerinnen und Marburger beim Bürgerentscheid: „Sind Sie dafür, dass das im Rahmen von MoVe 35 beschlossene Ziel einer Halbierung des PKW-Verkehrs zugunsten anderer Verkehrsmittelnutzungen weiterhin verfolgt wird?“ Dahinter steht eines der Ziele aus dem MoVe-Konzept, mit dem erreicht werden soll, dass die Menschen im Jahr 2035 im Vergleich zu heute häufiger ihre Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zurücklegen – so dass der Anteil der zurückgelegten Wege mit dem Auto halbiert wird.
Sowohl die Wahlbenachrichtigungen für die Parlamentswahl als auch die Benachrichtigung zur Abstimmung mit dem Bürgerentscheid müssen den Stimmberechtigten bis spätestens Sonntag (19. Mai) zugegangen sein. Wer sie bekommt, steht im Wählerverzeichnis, was zur Teilnahme an der Europawahl und zum Bürgerentscheid berechtigt. Sollte keine Benachrichtigung zur Wahl oder zur Abstimmung zugestellt worden sein, können Marburger*innen noch bis Freitag (24. Mai) im Wahlamt überprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.
Sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid können abMontag (29. April) bis Samstag (7. Juni) vor 18 Uhr im Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses am Markt Briefwahlunterlagen beziehungsweise Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Das muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises geschehen. Die geheimen Stimmabgaben für die jeweils getrennten Vorgänge von Bürgerentscheid und Wahl des Europaparlaments können auch direkt in einer Kabine im Rathaus erfolgen.
Das Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl – dem 7. Juni – hat das Wahlamt bis 18 Uhr geöffnet.
Die Unterlagen können auch an die Wohnanschrift oder eine andere Adresse gesandt werden. Dafür stellen die Wahlberechtigten einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und der Anschrift: per E-Mail an wahlen@marburg-stadt.de, per Brief an den Fachdienst 10.1 – Organisation der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, 35037 Marburg, oder per Telefax an 06421 201-1300. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auch eine digitale Beantragung über den entsprechenden Button „Briefwahl beantragen“ auf www.marburg.de ist möglich. Eine Antragstellung ist ebenfalls möglich über das Antragsformular, das mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wird, beziehungsweise über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am 9. Juni 2024 um 18 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein, um an der Abstimmung oder Wahl teilzunehmen. Am Sonntag (9. Juni) sind die 74 Wahl- und Stimmlokale von 8 bis 18 Uhr in der Stadt geöffnet. Wo das jeweils zugeordnete Wahl- und Stimmlokal liegt, steht auf der Benachrichtigung. Zur Europawahl und zum Bürgerentscheid ist dabei die Wahl- und Stimmbenachrichtigung oder ein Ausweispapier mitzubringen. Auch ohne die jeweilige Benachrichtigung kann im Wahl- und Stimmlokal des eigenen Bezirks mit Ausweis wählen oder abstimmen, wer zuvor wie beschrieben im Verzeichnis der Stadt Marburg steht.
Wahl- oder abstimmungsberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahl- und Stimmraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können oder glaubhaft versichern können, dass ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind, haben die Möglichkeit, einen Wahl- oder Stimmschein noch bis Sonntag (9. Juni) um 15 Uhr zu beantragen. Nur für diese Notfälle hat das Wahlamt auch am Samstag (8. Juni) von 8 bis 12 Uhr und am Wahltag von 7.30 bis 18 Uhr geöffnet.

* pm: Stadt Marburg

Kommentare sind abgeschaltet.