Im Beratungszentrum: Inklusiv und geschlechtersensibel

„Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“ möchte die Stadt Marburg alle Menschen. Das versprach sie bei der Auftaktveranstaltung zu einem entsprechenden Leitfaden und Prüfverfahren.
Um Beratungsstellen dabei zu unterstützen, ihre Beratung in Zukunft inklusiv und geschlechtergerecht zu gestalten hat das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Stadt Marburg zusammen mit einer Unterarbeitsgruppe des Arbeitskreises „Frauen und Behinderung“ den Leitfaden „Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“ sowie ein dazugehöriges Prüfverfahren entwickelt. Von der Beratung zur Arbeitssituation bis hin zur Fachberatung bei Gewalterfahrungen sind Beratungsstellen da, wenn Menschen konkrete Unterstützung und Begleitung brauchen.
Doch nicht alle Menschen können Beratungsstellen gleich gut nutzen. Denn der Zugang zu Aufklärung, Unterstützung und Beratung ist für viele Menschen mit einer Behinderung stark erschwert. Häufig gibt es Barrieren in der Verständigung, bei der Zugänglichkeit und in der Kontaktaufnahme. Manchmal werden Personen mit einer Behinderung mit ihren Interessen und Wünschen nicht ernst genommen.
„Insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderung haben ohne eine zusätzliche Unterstützung oft keinen Zugang zu Beratungsstellen, obwohl fast jede zweite Frau mit Behinderung von Gewalt betroffen ist. „Eine Beratung muss daher nicht nur inklusiv angeboten werden, sondern auch geschlechtersensibel erfolgen“, erklärte Stadträtin Kirsten Dinnebier bei der Auftaktveranstaltung „Beratung für alle – Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“. In der Veranstaltung sind der Leitfaden und das dazugehörigen Prüfverfahren vorgestellt worden.
„Mit dem Leitfaden sollen Beratungsstellen dabei unterstützt werden, ihre Beratung schrittweise inklusiv und geschlechtersensibel zu erweitern“,erläuterte Dr. Christine Amend-Wegmann vom Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Stadt Marburg. „Gleichzeitig wird mit dem Prüfverfahren für Ratsuchende sichtbar, dass die Beratungsstelle sich dazu qualifiziert hat.“
Das Projekt greift Handlungsempfehlungen aus der Studie zur Lebenssituation und Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen auf, die von der Evangelischen Hochschule Darmstadt in Kooperation mit der Stadt Marburg durchgeführt wurde. Doris Kroll vom Frauennotruf Marburg, Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen, Linda Sprenger von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Marburg-Biedenkopf, Naxina Wienstroer vom Verein zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen fib, Angie Zipprich von der AG Freizeit und Laura Griese und Dr. Christine Amend-Wegmann aus dem städtischen Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung arbeiten an dem Projekt. „Mit der Expertise dieser Fachleute können wir die Zugänglichkeit von Beratungsstellen für alle Menschen in Marburg –
insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderung – schrittweise und nachhaltig verbessern“, betonte Stadträtin Dinnebier.. „Ich lade all Beratungsstellen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen.“
Die Schulungen und das Prüfverfahren der Pilotphase finden zwischen September 2023 und März 2024 statt. Der Beginn der nächsten Phase ist für das zweite Halbjahr 2024 geplant. Bei Interesse steht das Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Universitätsstadt Marburg telefonisch unter 06421/201-1377 oder per E-Mail an gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de zur Verfügung.
Das Projekt „Beratung für alle – Inklusiv und geschlechtersensibel beraten“ ist ein Handlungsansatz im Zweiten Marburger Aktionsplan zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In der Universitätsstadt Marburg wird die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) kontinuierlich durch kommunale Berichterstattung und Teilhabeplanung umgesetzt. Die UN-BRK verfolgt das Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.
Dabei geht es um die Förderung der Chancengleichheit und um eine allesumfassende gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in allen Lebensbereichen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten haben und Barrieren jeglicher Art weiter abgebaut werden. Mit dem ersten Teilhabebericht im Jahr 2015 und dem darauffolgenden Aktionsplan 2017 wurde ein wirkungsvoller Prozess begonnen, der mit dem zweiten Teilhabebericht im Jahr 2020 und dem zweiten Aktionsplan von 2022 fortgesetzt wurde.
Als Gesamtkonzept umfasst auch der zweite Plan Handlungsansätze und Ziele der städtischen Verwaltung und von zahlreichen Kooperationspartner*innen, um die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Marburg weiter zu stärken. Für die Steuerung und Koordinierung des Gesamtprozesses ist die Sozialplanung der Universitätsstadt Marburg verantwortlich. Weitere Informationen gibt es unter www.marburg.de/teilhabe.

* pm: Stadt Marburg

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