Seine Entscheidung zum Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird das Bundesverfassungsgericht am 16. Februar 2023 verkünden. Der Beschwerdeführer Franz-Josef Hanke wird am Donnerstagmorgen vor Ort sein.
Hanke ist einer von insgesamt sieben Beschwerdeführenden aus Hessen. Seit 1986 ist der Journalist Vorsitzender der Humanistischen Union Marburg. Durch die Novelle des HSOG fühlt er sich sowohl in seiner beruflichen Tätigkeit als auch in seinem ehrenamtlichen Engagement für die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation bedroht.
Unter Anderem kritisiert seine Verfassungsbeschwerde die automatisierte Datenanalyse durch die Verknüpfungs-Software „Hessendata“ der US-Amerikanischen Firma „Palantir“. Aufgrund seiner Aktivitäten befürchtet er, ungewollt zum „Beifang“ staatlicher Datenerhebung und -verknüpfung zu werden. „Ich will nicht, dass ich wegen dieser völlig legitimen Kontakte von einer Software automatisch als angeblich gefährlich eingestuft werde, ohne dass ich dafür einen Anlass geboten habe“, erklärt Hanke auch mit Verweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist.
Als besonders problematisch bewertet Hanke, dass der Einsatz der Software im Geheimen geschieht und ihre genaue Funktionsweise unbekannt ist. Bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte er sich Ende 2017 an einer Protestkampagne gegen die Verschärfung des Polizeirechts in Hessen beteiligt, die 2018 auch zur Verleihung des „Big Brother Award“ an die Hessische Landesregierung geführt hat. Bereits 2013 erfuhr Hanke, dass er bei Telefonaten mit einem mittelhessischen Journalisten rechtswidrig abgehört worden war.
Neben Hanke ist auch sein Stellvertreter im Marburger HU-Regionalvorstand Beschwerdeführer in dem aktuellen Verfahren. Außer Tronje Döhmer gehören auch dessen Frankfurter Anwaltskollegin Seda Basay-Yildiz und der Frankfurter Webknoten-Betreiber Klaus Landefeld sowie die Antifaschisten Silvia Gingold aus Kassel und Norbert Birkwald aus Mörfelden Waldorf zu den Beschwerdeführenden.
Hanke wird bereits am Mittwoch (15. Februar) nach Karlsruhe anreisen. Vor Ort steht der Marburger Bürgerrechtler und Journalist interessierten Medien am Donnerstag (16. Februar) nach der Verkündung des BVerfG-Beschlusses für Statements zur Verfügung. Anwesend sein wird dort zudem Dr. Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin als Rechtsanwalt der Beschwerdeführenden und Experte für „Maschinelles Lernen“ oder sogenannte „Künstliche Intelligenz“ (KI).
* pm: Humanistische Union Hessen