CE-Kennzeichen: RP gibt Tipps zu Feuerwerk

Passend zu Silvester gibt der Regierungspräsident Tipps zum Kauf und sicheren Einsatz von Feuerwerk. Das geschieht, damit der Jahreswechsel nicht im großen Knall endet.
Dieses Jahr darf wieder Feuerwerk in Supermärkten und anderswo verkauft werden; und viele Menschen werden es an Silvester ordentlich krachen lassen. „Bei aller berechtigter Freude: Passen Sie auf, damit es nicht zu Unfällen oder Bränden kommt“, warnte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um!“
In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz. Sie sind auch für die Themen Sprengstoffe und Pyrotechnik zuständig und geben Tipps zum Kauf und zum sicheren Einsatz von Feuerwerk.
Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen sie am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärte RP-Mitarbeiter Bernhard Rudersdorf. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“
Sein Kollege Andreas Altenheimer ergänzte: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“
Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist.“, betonte Rudersdorf. „Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der BAM. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten. Beim Anzünden niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dabei keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß Altenheimer. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt auch: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.
Wie die RP-Experten erläutert haben, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern: Zur Kategorie „F1“ zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, das bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden.
Die Kategorie „F2“ beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Produkte der Kategorie „F2“ dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist – im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie „F1“ – in diesem Jahr auf die Zeit von Donnerstag (29. Dezember) bis Samstag (31. Dezember) beschränkt.

* pm: Regierungspräsidium Gießen

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