Sicherheit geht vor. Darum gibt es auch zum Jahreswechsel kein Feuerwerk in der Oberstadt.
Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abfeuern von Raketen und Böllern in der gesamten Oberstadt grundsätzlich verboten. Das gilt nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über.
Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden.
Dieses Verbot gilt seitdem für die komplette Oberstadt einschließlich Schloss und Schlosspark, Lutherischem Kirchhof sowie der Fläche vor der Elisabethkirche. An diesen Orten ist das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern (Raketen/Böller) untersagt.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss je nach Einzelfall mit einer Geldbuße von fünf Euro bis 10.000 Euro rechnen. Die Stadt Marburg weist mit Schildern an den Zugängen zur Oberstadt noch einmal auf dieses Verbot hin.
Neben dem Verbot auf öffentlichen Flächen hat auch die Philipps-Universität entschieden, auf dem Gelände rund um das Schloss das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu unterbinden. Dazu werden Sicherheitskräfte verstärkt Kontrollen durchführen.
Polizei und Ordnungsamt werden in der Silvesternacht wieder verstärkt Kontrollen durchführen. Da die Einsatzkräfte in dieser Nacht jedoch vielfältige weitere Aufgaben haben und nicht überall sein können, appelliert die Stadt Marburg an die Einsicht und Vernunft der Bevölkerung. Zudem bittet die Stadt, aus Gründen der Sicherheit (Eigen- und Fremdgefährdung durch Pyrotechnik) sowie des Umwelt- und Tierschutzes (Müll, Feinstaub, verängstigte Haus- und Wildtiere inklusive Vögel) ohnehin auf Feuerwerke zu Silvester zu verzichten.
* pm: Stadt Marburg