In Karlsruhe: Zwei Marburger beim BVerfG

Zwei Mitglieder des Vorstands der HU Marburg haben im Juni 2019 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Darüber wird am Dienstag (20. Dezember) vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verhandelt am Dienstag (20. Dezember) um 10 Uhr im Sitzungssaal des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über zwei Verfassungsbeschwerden, mit denen sich die jeweiligen Beschwerdeführenden gegen § 25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beziehungsweise gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei wenden. Bei beiden Regelungen handelt es sich um landesgesetzliche Ermächtigungen der Polizei zur Auswertung von Daten mittels einer automatisierten Anwendung. Die Beschwerdeführenden machen im Wesentlichen geltend, die angegriffenen Regelungen verletzten sie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie den Grundrechten aus Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 GG.
Bereits in der Anberaumung des Verhandlungstermins sehen die Beschwerdeführer Tronje Döhmer und Franz-Josef Hanke einen ersten Etappensieg. Das BVerfG hat dazu unter www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-090.html eine Presseankündigung veröffentlicht.
Neben der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und der Kasseler Antifaschistin und Lehrerin Silvia Gingold sowie dem Frankfurter Webknoten-Betreiber Klaus Landefeld gehören auch die beiden Marburger HU-Regionalvorstände Franz-Josef Hanke und Tronje Döhmer zu den Beschwerdeführenden. Organisiert hat die Verfahren in Hamburg und Hessen die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin. Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist im Wesentlichen die automatische Erfassung von Autokennzeichen, die das BVerfG in Hessen bei einem früheren Verfahren bereits einmal für verfassungswidrig erklärt hatte.

* pm: Humanistische Union Marburg

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