Weiterer Service: Führerschein jetzt online beantragen

Ein Führerscheinantrag ist ab sofort auch online möglich. Das Online-Verfahren erspart eine persönliche Vorsprache.
Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können Berechtigte ab Donnerstag (15. Dezember) im Landkreis Marburg-Biedenkopf online beantragen. Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist in diesen Fällen dann nicht mehr erforderlich. Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal ihren Führerschein beantragen möchten, haben somit die Möglichkeit den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bequem von zu Hause aus zu stellen.
Zur Online-Antragstellung wird ein gültiger Personalausweis mit Onlinefunktion benötigt, um sich im Antragsportal über die „AusweisApp2“ rechtsicher ausweisen zu können. Zusätzlich werden die erforderlichen Antragsunterlagen im Datei- oder Bildformat benötigt, um sie im Antragsportal hochzuladen. Die Antragstellung dauert im Idealfall nur wenige Minuten.
Der Antrag wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt und dort nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Zahlung der Antragsgebühr erfolgt mittels Online-Zahlverfahren. Das Antragsportal findet sich unter digitalerführerscheinantrag.de/MR.
Die ersten 1.000 Antragstellenden erhalten einen Rabatt von 25 Euro auf die Antragsgebühr. Hintergrund ist eine Förderung des Landes.
Online beantragen können Berechtigte im Rahmen einer erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen aus diesen Klassen. Begleitetes Fahren ab 17 kann derzeit noch nicht online beantragt werden. Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist.
Erster Schritt bei der Antragstellung ist der Identitätsnachweis durch einen Online-Ausweis. Als Schritt 2 folgen Angaben von Informationen wie zur Person und gewünschten Fahrerlaubnisklasse. Als dritter Schritt erfolgt das Hochladen von Anlagen wie Foto, Nachweis über das Sehvermögen und Erste-Hilfe-Nachweis.
Vierter und letzter Schritt ist die Bezahlung des Online-Antrags über ein Online-Zahlsystem. Für eine erfolgreiche digitale Antragsstellung wird einen Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion beziehungsweise eine eID-Karte sowie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone benötigt. Außerdem muss die „AusweisApp“ installiert und geöffnet sein.
Angragstellende können ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der „Selfie“-Funktion ihres Smartphones aufnehmen. Nötig sind zudem Angaben zur Fahrschule und ein Erste-Hilfe-Nachweis. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Fahranfängerinnen und Fahranfänger an einer Erste-Hilfe-Schulung bei einer amtlich anerkannten Stelle oder einem Träger der öffentlichen Verwaltung teilnehmen.
Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T müssen die Antragstellenden einen Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle machen. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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