Belohnung ausgesetzt: Flaschenwurf auf Parkdeck der Polizei

Eine Flasche zerschellte in der Nacht zum Sonntag (17. Juli) auf dem – nicht überdachten – oberen Parkdeck der Polizeidirektion Marburg. Sie war mit einem Kraftstoffgemisch gefüllt.
Durch den Flaschenwurf von außerhalb des Geländes – vermutlich von der Stichstraße zu den Wohnhäusern der Rentmeisterstraße 12 und 22 – entstand kein weiterer Schaden. Da auf dem Parkdeck sowohl die privaten Fahrzeuge der Bediensteten als auch Dienstfahrzeuge stehen, ermittelt die Polizei wegen versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.
Eine Nachbarschaftsbefragung, eine Verteilung von Flugblättern und umfangreiche kriminalpolizeiliche und forensische Maßnahmen führten bislang nicht zu dem oder den Tätern. Insbesondere ergaben sich keine Hinweise auf die Hintergründe oder die Motivation der Tat. Zwar deuten erste Erkenntnisse eher auf einen lokalen Charakter und Hintergrund hin; ob der Tat eine politische Motivation zu Grunde liegt oder einem sonstigen Kriminalitätsbereich oder auch einem irrational agierenden Einzeltäter zuzurechnen ist, steht derzeit jedoch nicht fest und ist Gegenstand der – unter Hochdruck laufenden – Ermittlungen.
Zu diesen Ermittlungen gehört auch die Prüfung eines Zusammenhangs zu den Sachbeschädigungen an Autos und Mülltonnenbränden im Südviertel sowie am Richtsberg an den beiden vorausgegangenen Wochenenden. Eine anlassbezogen eingerichtete Ermittlungsgruppe geht bereits Hinweisen nach, sucht aber weiterhin Zeugen aller geschilderten Vorfälle und bittet um Mitteilung verdächtiger Beobachtungen, wobei jeder Hinweis wichtig sein könnte. Insbesondere zu dem Vorfall auf dem Parkdeck interessiert die Ermittler, wer in der Nacht zum Sonntag (17. Juli) gegen 1.30 Uhr rund um die Polizeidirektion Marburg an der Raiffeisenstraße unterwegs war und dort Personen oder Fahrzeuge gesehen hat oder wem in der Nacht zum Sonntag jemand aufgefallen ist, der eine Flasche mit einer Flüssigkeit befüllt hat.
Die Staatsanwaltschaft Marburg hat für Hinweise, die zur Ermittlung der Täter führen, eine Belohnung von 1.000,- Euro ausgelobt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtspersonen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Hinweise können in begründeten Fällen auch vertraulich behandelt werden.

* pm: Polizei Marburg

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