Großflächig gesichert: Kreis untersagt Wasserentnahme aus Gewässern

Der Kreis untersagt die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Eine Allgemeinverfügung soll die Austrocknung von Gewässern verhindern.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt mit einer Allgemeinverfügung bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus sogenannten oberirdischen Gewässern. Denn wegen der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge haben sich in Bächen, Flüssen und Seen sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
Diese Regelung gilt auch für die Wasserentnahme durch Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen. Auch Personen, die als Anlieger für die Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind, sind von dieser Regelung betroffen.
Die Nichtbeachtung der Untersagungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums zur Wasserentnahme besitzen.
Mit der Allgemeinverfügung möchte der Kreis verhindern, dass die Gewässer austrocknen und Umwelt und Natur weiter Schaden nehmen. Denn die anhaltende Trockenheit und die seit Wochen fehlenden Niederschläge haben für sehr niedrige Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen gesorgt.
Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt.
Deshalb besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird ebenso wie auch die Tier- und Pflanzenwelt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten.
Grundlage der Allgemeinverfügung des Kreises als Untere Wasserbehörde ist das Wasserhaushaltsgesetz. Die Allgemeinverfügung ist – leider nicht ganz barrierefrei – auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de abrufbar. Sie findet sich unter der Rubrik „Politik & Gremien“ beim Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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