Ein Gehölzschnitt ab Oktober schützt Tiere. Darum sollte man im Herbst Hecken und Sträucher schneiden.
Der Herbst kündigt sich an und lädt dazu ein, den Garten für das Frühjahr vorzubereiten. Ab Oktober dürfen Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden. Erlaubt ist das bis Ende Februar. Denn im März startet die Brutsaison und viele Tierarten beginnen mit dem Bau ihrer Nester in Gehölzen.
Der Gehölzschnitt im Herbst und Winter dient vor allem dem Artenschutz. Im Frühjahr und im Sommer brüten viele Tierarten und finden vor allem in Sträuchern, Gebüschen und Hecken Schutz. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und andere Vogelarten sowie Kleintiere wie der Igel ziehen dort ihren Nachwuchs groß.
Damit sie dabei sicher und ungestört sind, sollten Pflegeschnitte ab Oktober bis spätestens Ende Februar gemacht werden. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Demnach dürfen Hecken und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September weder stark zurückgeschnitten noch entfernt werden.
Der Gehölzschnitt im Herbst und Winter hat noch weitere Vorteile. Darüber informiert die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Universitätsstadt Marburg. So ist das unbelaubte Astgerüst zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gut sichtbar. Das vereinfacht notwendige Rückschnitte. So kann zum Beispiel die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden. Ein großzügiger Rückschnitt kann außerdem dazu beitragen, dass es im Sommer ausreicht, nur einzelne Äste zur Verkehrssicherung zu kürzen.
Im eigenen Garten kann das Schnittgut zusammen mit Laub zu kleinen Haufen aufgeschichtet werden. Darin finden Kleintier-Arten einen Unterschlupf und das fördert die Artenvielfalt.
Alternativ kann das Schnittgut über die grüne Tonne entsorgt werden. Haushalte, denen eine grüne Tonne nicht ausreicht, können kostenlos eine zweite Tonne beim städtischen Fachdienst „Steuern und Abgaben“ bestellen. Bestellungen sind per E-Mail an steuer@marburg-stadt.de möglich.
Gehölzschnitt darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Das Ablagern von Gehölzschnitt in der Landschaft ist nicht erlaubt und Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Größere Mengen Baum-
und Heckenschnitt (ohne Rasenschnitt und Laub) holt der städtische Dienstleistungsbetrieb (DBM) gegen eine Gebühr bei Grundstücken ab, die an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sind. Unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind von diesem Service ausgeschlossen.
Zur Anmeldung für die Abholung des Gehölzschnitts werden sogenannte „grüne Karten“ benötigt. Solche Karten liegen im Stadtbüro in der Frauenbergstraße 31, in der Mobilitätszentrale der Stadtwerke in der Weidenhäuser Straße 7, bei den Ortsvorsteher*innen der Universitätsstadt Marburg sowie bei Banken wie der Sparkasse aus. Weitere Informationen erteilt das Abfallservice-Büro der Stadtwerke Marburg unter der Telefonnummer 06421/205-850. Für Fragen zum Gehölzschnitt und zum Schutz der Artenvielfalt steht die UNB telefonisch zur Verfügung unter 06421 201-6983 und per E-Mail an naturschutz@marburg-stadt.de.
* pm: Stadt Marburg