Coronavirus im Kulturbetrieb: Spies plant finanzielle Unterstützung bei Absagen
Das Hessische Sozialministerium hat alle Veranstaltungen mit 1.000 oder mehr Gästen bis vorerst Freitag (10. April) verboten. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl sind Veranstaltungen nicht verboten und liegen weiterhin in der Verantwortung des Veranstalters.