Unkonventionelle Stimmabgabe: Kreis informiert über Landratswahl

Rechtzeitig vor dem Wahltag informiert der Kreis über die Landratswahl. Die Stimmabgabe ist am Sonntag (15. Mai) von 8 bis 18 Uhr möglich.
Eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat wird am Sonntag (15. Mai) im Landkreis Marburg-Biedenkopf gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, findet sie am Sonntag (29. Mai) statt. Die Stimmabgabe ist jeweils von 8 bis 18 Uhr im zugewiesenen Wahlbezirk möglich.
Der Wahlbezirk ist in der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wählen können nur Personen, die im Wählerverzeichnis der jeweiligen Wahlbezirke eingetragen sind.
Wählerinnen und Wähler, die im Wahllokal keine Wahlbenachrichtigung vorlegen, müssen sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird keine neue Wahlbenachrichtigung versandt.
Sollten Wählerinnen und Wähler nicht in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit können sie ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk im Landkreis abgeben oder auch per Briefwahl wählen. Die jeweilige Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist, stellt Wahlscheine auf Antrag bis Freitag (13. Mai) vor 13 Uhr aus.
In Ausnahmefällen können Wahlscheine bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. Über mögliche Ausnahmefälle können sich Bürgerinnen und Bürger bei ihren Kommunen informieren. Geregelt sind diese Abläufe in der Hessischen Kommunalwahlordnung und im Hessischen Kommunalwahlgesetz.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

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