Für Fans von 33: Unmutsbekundung mit verbotener Grußformel

Ihren Unmut gegen die Corona-Regeln bekundete eine Gruppe am Samstag (5. Februar) mit einer verbotenen Grußform. Eine Fahndung nach der Gruppe blieb in der Nacht erfolglos.
Als man der Gruppe gegen 23.40 Uhr den Zugang zu einer Gaststätte aufgrund der bestehenden Corona-Regeln verweigern musste, quittierte einer seinen Unmut mit dem Zeigen und Ausrufen einer verbotenen Grußform. Das hat jetzt die Folge, dass der Staatsschutz der Kriminalpolizei Marburg wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Das Strafmaß für diese Straftat nach Paragraph 86a Strafgesetzbuch (StGB) umfasst eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

* pm: Polizei Marburg

Kommentare sind abgeschaltet.