Erholungszeit: Gesundheitsamt verschickt „Genesenen-Nachweis“ automatisch

Das Gesundheitsamt bringt sogenannte „Genesenen-Nachweise“ auf den Weg. Mehr als die Hälfte der „Genesenen“ im Kreis haben die Bescheinigung bereits erhalten.
In der Pfingstwoche hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf mit dem Versand der sogenannten „Genesenen-Nachweise nach einer Corona-Infektion“ begonnen. Etwa 10.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gelten als genesen. Davon haben bereits knapp 7.000 den entsprechenden Nachweis erhalten.
Der „Genesenen-Nachweis“ bescheinigt eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus, wenn die Infektion durch eine positive PCR-Testung nachgewiesen worden war. Mit diesem Nachweis können Betroffene Ausnahmen entsprechend der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geltend machen.
Als „genesen“ im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion gilt eine Person, wenn sie vom Gesundheitsamt aus der Isolierung entlassen wurde. Damit endet die Betreuung durch das Gesundheitsamt, so dass die Behörde auch keine Informationen über mögliche Corona-Folgeerkrankungen erhält. „Genesen“ bedeutet also nicht in jedem Fall, dass die betroffene Person bislang auch vollständig gesund geworden ist.
Voraussetzung für den „Genesenen-Nachweis“ ist, nach den entsprechenden Regeln des Bundes, dass das Corona-Virus durch PCR oder PoC-PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Demnach sind beispielsweise der ausschließliche Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern im Blut oder eine allein aufgrund typischer COVID-Symptome nur vermutete Erkrankung nicht ausreichend für die Ausstellung des Nachweises.
Versandt wird das Dokument zunächst an diejenigen, die zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 30. April 2021 positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. An Personen, die nach dem 30. April 2021 positiv getestet wurden und die nunmehr als „genesen“ gelten, werden die Nachweise automatisch – in aller Regel 28 Tage nach der Ersttestung – versendet. Dabei gilt das Meldedatum des Testergebnisses, nicht das tatsächliche Datum des Abstrichs, da dieses Datum dem Gesundheitsamt nicht standardmäßig übermittelt wird.
Betroffene, bei denen die Infektion vor dem 1. Dezember 2020 festgestellt worden ist, erhalten diese Bescheinigung auf Anfrage: telefonisch unter der Telefonnummer 06421/405-4444 oder per E-Mail unter corona@marburg-biedenkopf.de. Weitere Informationen zum Genesenen-Nachweis finden sich auf www.marburg-biedenkopf.de.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Kommentare sind abgeschaltet.