Der geringe Anstieg um nur eine einzige Corona-Neuinfektion binnen eines Tages im gesamten Kreis lässt die Inzidenz am Montag (17. Mai) auf 71,6 sinken. Ein weiterer Todesfall trübt jedoch die Freude über das Inkrafttreten von Lockerungen am Mittwoch (19. Mai).
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages einen neuen Corona-Fall registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt bei 10.391. Die Zahl der „Genesenen“ ist um 23 auf 9.626 gestiegen.
Weiterhin werden 17 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt. Davon benötigen weiterhin neun Personen eine intensivmedizinische Behandlung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich um einen Fall auf 275 erhöht.
Das Gesundheitsamt sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuten am Montag (17. Mai) im Landkreis insgesamt 490 aktive Fälle von Covid 19. Im Vergleich zum Sonntag (16. Mai) ist die Zahl der aktiven Corona-Infektionen im Kreis damit um 24 gesunken. In der Stadt Marburg ist sie von 183 auf 173 gesunken.
Zudem weist der Landkreis darauf hin, dass die Zuteilung der Impfstoffe für die Impfzentren in Hessen sowie die Terminvergabe zentral durch das Land erfolgen. Diese Zuweisung der Impfstoffe macht es dem Impfzentrum nicht möglich, für unter 60-jährige Menschen AstraZeneca- Impfstoff anzubieten, sondern nur den von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlenen mRNA-Impfstoff der Marken BionTech oder Moderna.
Das gilt auch für Zweitimpfungen. Der Kreis bittet um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund eine Impfstoffwahl derzeit nicht möglich ist.
Unterdessen ist für die Bürgerinnen und Bürger nun auch eine digitale Kontaktdatenübermittlung an das Gesundheitsamt über die Luca-App sowie die Corona-Warn-App möglich. Diese Übermittlungen sind außerdem nach wie vor auch auf herkömmlichen Wege – beispielsweise mittels eines Zettels –
möglich. Die Daten werden vom Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung genutzt, um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist von 72,9 am Sonntag (16. Mai) auf 71,6 am Montagabend gesunken. Damit liegt der Kreis seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer Inzidenz von 100. Die damit einhergehenden Lockerungen treten am Mittwoch (19. Mai) in Kraft.
Dann fallen die im Kreis geltenden Maßnahmen zunächst nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse. Vielmehr gelten die neuen Regelungen des Stufenmodells des Landes Hessen. Dabei befindet sich der Kreis zunächst in Stufe eins.
damit ist dann beim Einkaufen unter dem Motto „Click and meet“ zwar weiterhin eine medizinische Maske notwendig, aber ein aktueller Test wird nur noch empfohlen. Die Außengastronomie wird unter Auflagen wie einem negatien aktuellen Corona-Test und Hinterlassen einer Kontaktadresse geöffnet. Auch Clubs und Diskotheken können als Außengastronomie unter den gleichen Bedingungen öffnen.
Auch Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können unter Auflagen wieder öffnen. Fitnessstudios müssen mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung, arbeiten. Schwimmbäder bleiben geschlossen.
Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks werden draußen mit Auflagen und Anmeldung geöffnet. Drinnen können Museen, Schlösser und Zoos mit Anmeldung ebenfalls Gäste einlassen, wobei medizinische Masken vorgeschrieben und Tests empfohlen sind. Draußen sind zudem auch Kulturveranstaltungen bis 100 Personen zuzüglich geimpfter Gäste zulässig.
Schulen öffnen nun den Peräsenzunterricht für die Klassen 1 bis 6, Wechselunterricht für die Klassen 7 bis 11 sowie Präsenz für die Abschlussklassen. Dabei besteht eine Testpflicht zweimal pro Woche. Zudem sind dann die in der Bundesnotbremse geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben.
Maßgeblich für diese Regelungen sind nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes die Inzidenz-Werte des RKI. Nach diesen Werten richten sich die Vorgaben, die nach dem Gesetz gelten.
Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite www.hsm.hessen.de. Die jeweiligen Maßnahmen der Bundesnotbremse oder des Stufenmodells des Landes finden sich außerdem über den Direktlink soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln#Landesregelungen.
Insgesamt 67.982 Personen wurden inzwischen im Impfzentrum des Landkreises Marburg-Biedenkopf gegen Covid 19 geimpft. Bei den Erstimpfungen entspricht das einer Impfquote von 27,63 Prozent.
Davon haben 21.674 Personen bereits die notwendige Erst- und Zweitimpfung erhalten. Bei den vollständig Geimpften entspricht das einer Impfquote von 8,81 Prozent.
Diese Impfquoten beziehen sich lediglich auf die Anzahl der Menschen, die im Impfzentrum des Kreises eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben. Eine Übersicht über die Zahl der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Landkreis liegt der Kreisverwaltung nicht vor, da diese Impfvorgänge direkt an das RKI gemeldet werden.
* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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