Eine Einwohnerfragestunde führt die Stadt Marburg probeweise bis zum Jahresende ein. Das neue Element der Beteiligung hat das Stadtparlament auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies in seiner letzten Sitzung beschlossen.
Bereits zur Sitzung am Freitag (30. Juni) können alle Marburgerinnen und Marburger ab dem 14. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in der Stadt ihre Frage einreichen. Auf das entsprechende Verfahren hat sich der Ältestenrat des Parlaments am Montagabend verständigt, wie Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies und Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk am Mittwoch (31. Mai) mitteilten.
Derzeit werden in Marburg parallel zur Erarbeitung eines Bürgerbeteiligungskonzepts auch neue Verfahren ausprobiert und ausgewertet. Dazu gehört auch die Fragestunde.
Bis Mitte 2018 entsteht ein Beteiligungskonzept, das in Marburg von Bürgern, Verwaltung, Politik und Wissenschaft erarbeitet und den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt wird. Zur Auftaktveranstaltung am Sonntag (30. April) kamen mehr als 200 Menschen ins Erwin-Piscator-Haus (EPH).
„Mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung soll dazu beitragen, dass möglichst alle zuerst besser informiert sind und werden“, erläuterte Spies. „Dann soll Mitwirkung erleichtert werden.“
Vor allem gehe es darum, diejenigen zu hören, die sich bisher noch nicht so laut melden, erklärte Spies zum Ziel der inklusiven Teilhabe. Bei der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sei deshalb auszuloten, welches Verfahren für welche Situation geeignet ist, ergänzte Wölk.
„Für das Beteiligungskonzept gilt es, sich auf Regeln, Qualitätsstandards, eventuelle neue Formate und auf die Weiterentwicklung guter Erfahrungen zu verständigen“, erläuterte der Oberbürgermeister. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Stadtverordnetenversammlung deshalb über die Fortsetzung des Verfahrens der Fragestunde sowie gegebenenfalls auch über Änderungen oder Anpassungen.
Die Einwohnerfragestunde findet 30 Minuten vor Beginn der ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 16.30 Uhr statt, sofern Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung vorliegen. Geleitet wird die Fragestunde von der Stadtverordnetenvorsteherin.
Gefragt werden kann zu Beratungsgegenständen der Sitzung der Stadtverordneten oder zu anderen öffentlichen Stadtangelegenheiten. Auch Vorschläge oder Anregungen sind möglich.
Die Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen schriftlich – möglichst als elektronische Post an einwohnerfragestunde – spätestens am Freitag eine Woche vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung bis um 12 Uhr im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin mit Angabe der Adresse des Fragestellenden eingegangen sein. Sie können auch mündlich zur Niederschrift im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin im Rathaus am marktplatz eingereicht werden. Von dort werden die Fragen unverzüglich an den Magistrat zur Beantwortung oder Stellungnahme weitergeleitet.
Je Einwohner ist eine Frage beziehungsweise ein Vorschlag oder eine Anregung möglich. Fragen dürfen nicht in mehrere Fragen unterteilt werden.
Fragen sind an den Magistrat zu richten. Sie müssen ebenso wie Vorschläge und Anregungen knapp und sachlich formuliert sein.
Fragen dürfen sich nicht auf Angelegenheiten oder Sachverhalte beziehen, die Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens sind. Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen nicht beleidigenden Inhalts sein und keine nichtöffentlichen Angelegenheiten betreffen.
Fragen, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, kann die Stadtverordnetenvorsteherin zurückweisen. Die eingereichten Fragen, Vorschläge und Anregungen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt.
Die Beiträge der Einwohnenden müssen kurzgefasst sein und werden vom Magistrat kurz beantwortet. Dem jeweiligen Fragestellenden sind in der Fragestunde zwei kurze Zusatzfragen erlaubt. Fragen, die wegen des Zeitablaufs der Fragestunde nicht aufgerufen wurden oder deren Fragesteller nicht anwesend war sowie Nachfragen, die nicht unmittelbar beantwortet werden konnten, werden schriftlich beantwortet.
* pm: Stadt Marburg