Von Angst getrieben: Fründt rechtfertigte Verbot von Hamsterkäufen

Auf 65 erhöht hat sich Im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus. Nur ein Betroffener wird stationär im Krankenhaus behandelt.
Alle anderen befinden sich in häuslicher Isolierung. Darüber hinaus erläuterte der Kreis am Montag (23. März) Details der jüngsten Allgemeinverfügung und kündigte eine Umstellung der Busfahrpläne an.
Ergänzend zu seiner jüngsten Allgemeinverfügung und dem darin aufgeführten Verbot von „Hamsterkäufen“ teilte der Landkreis am Montag (23. März) mit, dass es sich bei dem Begriff „haushaltsüblicher Umfang“ um einen sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriff“ handelt. „Die Verwendung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes als Rechtsgrundlage halten wir nicht nur für zulässig, sondern auch für geboten, da wir in der Allgemeinverfügung nicht alle im Einzelfall notwendigen Lebensmittel auflisten können“, erklärte Landrätin Kirsten Fründt. „Zudem würden wir den Menschen dann auch vorschreiben, was sie kaufen dürfen und was nicht.“
Es komme also auf den konkreten Bedarf im Einzelfall an und derjenige, der einen größeren Bedarf habe, müsse dies gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar darlegen.
„Darüber hinaus ist dieser Passus in unserer Allgemeinverfügung auch als Weckruf an die Vernunft und die Solidarität der Menschen zu verstehen“, erläuterte Fründt. „Wir appellieren einmal mehr an den gesunden Menschenverstand. Die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs – auch mit Lebensmitteln – ist gesichert. Es besteht also gar kein Grund, sich mit über das übliche Maß hinaus mit Klopapier oder Nudeln einzudecken.“
Die sogenannten „Hamsterkäufe“ empfinde sie zudem als extrem unsozial. „Wer für einen größeren Personenkreis einkaufen will etwa für eine Wohngruppe oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, muss diesen Bedarf nachvollziehbar gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel vor Ort darlegen etwa mit einer entsprechende Bescheinigung oder Vollmacht des Auftragsgebers“, stellte die Landrätin klar.
Der Regionale Nahverkehrsverband (RNV) stellt die Busfahrpläne im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab Samstag (28. März) auf den Ferien-Fahrplan um. Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus findet – abgesehen von einer etwaigen Notbetreuung oder den Abiturprüfungen – an den Schulen im Verkehrsgebiet des RNV Marburg-Biedenkopf bis Sonntag (19. April) kein regulärer Unterricht mehr statt.
Der RNV und die beauftragten Bus-Verkehrsunternehmen stellen deshalb die Fahrpläne um: Alle sogenannten „S“-Fahrten (nur an Schultagen) entfallen. Stattdessen gilt dann das Grundangebot des Ferienfahrplans.
Diese Änderungen gelten mindestens bis zum Ende der Osterferien. Ob auch darüber hinaus noch länger der Ferien-Fahrplan gefahren werden muss, wird von der weiteren Entwicklung der Corona-Lage und dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs abhängen. Weitere Informationen bieten sowohl die Website des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) unter www.rmv.de/c/de/start/ als auch die Website des Regionalen Nahverkehrsverbands Marburg-Biedenkopf unter www.rmv-marburg-biedenkopf.de.

* Landkreis Marburg-Biedenkopf

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