Hoffnung auf Hemmung: Kreis untersagt „Hamsterkäufe“

Mit einer neuen Allgemeinverfügung regelt der Landkreis Marburg-Biedenkopf den Infektionsschutz im Einzelhandel. Auch untersagt der Kreis sogenannte „Hamsterkäufe“.
Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Marburg-Biedenkopf belief sich am Samstag (21. März) um 12 Uhr auf 56 Personen. Ein Betroffener gilt inzwischen wieder als genesen. Ein Patient wird stationär im Krankenhaus behandelt.
Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, den Direktverkauf von Lebensmittelerzeugern, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak-
und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden, sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte hat der Kreis Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutrittes und zur Vermeidung von Warteschlangen erlassen: Je angefangener Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern darf nur wären das maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden.Bei beispielsweise 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.
Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Sollte ein solcher Mindestabstand im Einzelfall nicht gewährleistet werden können, ist die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Verlassen Personen den Verkaufsraum, dürfen in gleicher Zahl Personen eingelassen werden. Jede Kundin und jeder Kunde hat einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen.
Mehrere Kassen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Das gilt auch für den seitlichen Abstand zwischen den Kassenschlangen. Flächen mit häufigem Handkontakt wie Türgriffe, Griffe, Handläufe und Einkaufswagen sind regelmäßig zu reinigen.
Waren dürfen nur in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werde, sogenannte Hamsterkäufe sind verboten
„Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung bleibt es unser oberstes Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und mit weiteren Maßnahmen mögliche Infektionsketten zu unterbrechen“, erklärte Landrätin Kirsten Fründt. „Diese Schritte sind notwendig, um die dauerhafte Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems sicherzustellen und die Infektionsgefahr für jeden Einzelnen deutlich zu senken.“
Die vollständige Allgemeinverfügung ist online auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar. Dort ist auch ein weiteres Infoblatt zum Thema „Hygiene in Einrichtungen, Betrieben und Begegnungsstätten“ zu finden.
In ganz Hessen sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen untersagt. Gaststätten sind seit Samstagmittag geschlosssen. Lieferdienste sind weiterhin zulässig.
Die neuen Maßnahmen des Kreises könnten leider aber kontraproduktiv wirken. Jedenfalls begegnet die Begrenzung der Einkaufsmenge nicht gerade den Sorgen und Ängsten besonders labiler Menschen.

* pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf