Passend zu Silvester geben Experten des Regierungspräsidiums Gießen Tipps zum Kauf und sicheren Einsatz von Feuerwerk. Immer solle man damit vVerantwortungsvoll umgehen.
Zum Jahreswechsel werden es viele Menschen – im wahrsten Sinne des Wortes –
wieder ordentlich krachen lassen. Aber nicht immer verläuft dabei alles glimpflich. Jahr für Jahr gibt es Brände, Verletzte und sogar Tote.
„Bei aller berechtigter Freude: Handeln Sie verantwortungsvoll und passen Sie auf, damit Sie sich und Ihre Mitmenschen nicht gefährden und es nicht zu Unfällen oder Bränden kommt“, appellierte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich mit Blick auf die Silvesternacht. „Machen Sie sich vorab schlau und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Feuerwerkskörpern um!“
In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz. Sie sind auch für die Themen Sprengstoffe und Pyrotechnik zuständig. Rechtzeitig zum Jahreswechsel geben sie Tipps zum Kauf und zum sicheren Einsatz von Feuerwerk.
Wer Feuerwerkskörper erwirbt, sollte nur Produkte nehmen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen sie am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärte RP-Mitarbeiter Alexander Semenov. „Eine Registriernummer könnte zum Beispiel so aussehen: 0589-F2-134956.“
Sein Kollege René Martin ergänzte: „Basteleien sind gefährlich. Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie können verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver enthalten, die sie stärker und lauter machen, und schwere Verletzungen verursachen.“
Um sowohl Verletzungen als auch Brände zu verhindern, muss einiges beachtet werden: „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie besondere Fachwerkhäuser oder Gastanks sowie Abstand zu allem, was schützenswert ist“, betonte Semenov. Bei Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerk sind das mindestens acht Meter, so die Vorgabe der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Daneben ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen – beispielsweise in der Marburger Oberstadt und in der Nähe der Elisabethkirche – verboten.
Beim Anzünden sollte man niemals Körperteile über den Feuerwerkskörper halten. Wer Raketen in den Nachthimmel schießen möchte, sollte dabei keine Einzelflaschen verwenden. „Sie fallen beim Zünden leicht um“, weiß René Martin. Er empfiehlt daher, die Flasche in einen Getränkekasten zu stellen. Grundsätzlich gilt auch: Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden.
Wie die RP-Experten erläutern, gibt es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern, die von Privatpersonen gezündet werden dürfen. Zur Kategorie „F1“ zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, das bereits von Kindern ab zwölf Jahren verwendet werden darf. Dieses Feuerwerk sollte aber immer unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden.
Die Kategorie „F2“ beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. „Sie gehören nicht in Kinderhände“, appellierten die RP-Experten. Produkte der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie F1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
* pm: Regierungspräsidium Gießen